Ab dem 12/11/2024 anwendbare Fassung
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
Die vereinfachte Aktiengesellschaft COMUTO PRO mit einem Kapital von 37 771 362,00€, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 842 132 557 und mit Gesellschaftssitz in der avenue de la République 84 in 75011 Paris (Frankreich) hat als Hauptaktivität die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen in Fernbussen, wobei diese Aktivität insbesondere unter der Marke „ BlaBlaCar “ und „ BlaBlaCar Bus “ (nachstehend „ BLABLACAR BUS “) betrieben wird.
Die Aktivität wird gemäß der Lizenz für die gewerbliche Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße im Auftrag eines Dritten per Fernbus und Reisebus Nr. 2018/11/0002102, die vom Präfekten der Region Ile-de-France ausgestellt wird, und gemäß den von den zuständigen Behörden ausgestellten Genehmigungen, betrieben.
COMUTO PRO bietet nationale und internationale Beförderungsdienste an und stellt Fernbusfahrausweise aus.
COMUTO PRO bietet ebenfalls in seinem Namen und in seinem Auftrag Dienstleistungen an (Nebenleistungen), darunter:
- Auswahl besonderer Sitzplätze,
- Gutscheine,
- Aktionscodes.
1. Definitionen
Aktionscode: Definition unter Artikel 5.12.
Allgemeine Beförderungsverkaufsbedingungen (AVB): Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen, die im vorliegenden Dokument im Einzelnen aufgeführt sind.
„Beförderungsdienstleistung(en)“ bezeichnet sämtliche vom Fahrgast gebuchte Transportdienstleistungen, die von BLABLACAR BUS oder seinen Kooperationspartnern geleistet werden;
Bevollmächtigter: Definition unter Artikel 4.2.
BLABLACAR BUS : die in der Einleitung genannte Gesellschaft.
Buchung: Definition unter Artikel 5.1., die sich auf Bestellungen bezieht, die vom Fahrgast oder seinem möglichen Vertreter über die Website, die mobile Anwendung oder eine Kooperationspartnerwebsite erteilt werden.
Dienstleistungen: entspricht sämtlichen Leistungen, d.h. Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLACAR BUS über die Website und die Mobile Anwendung anbietet.
Fahrausweis: Definition unter Artikel 7.1.
Fahrgast: die auf dem Fahrausweis angegebene natürliche Person.
Fahrtstrecke: Die besondere Strecke, für die sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter entscheiden und die insgesamt oder teilweise eine oder mehrere Verbindung(en) umfasst.
Gutschein: Definition unter Artikel 5.11.
Kooperationspartnerwebsite: Alle Websites von Dritten, die auf die Website zur Buchung der Fahrausweise weiterleiten.
Kundenkonto: Einen für den Fahrgast oder für seinen etwaigen Bevollmächtigten reservierten digitalen Bereich, auf den über gewisse Websites und mobile Anwendung mittels Benutzername und Code zugegriffen werden kann, und in dem Informationen zum Fahrgast (personenbezogene Daten, Reservierungen, Bankkarten, Gutscheine usw.) insbesondere mit dem Ziel hinterlegt sind, bei künftigen Buchungen des Fahrgasts diese Daten voreinzutragen.
Mobile Anwendung: Die von BLABLACAR BUS entwickelte Anwendungssoftware, die, soweit verfügbar, dieselben Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen auf mobilen elektronischen Geräten bereitstellt wie diejenigen, die normalerweise mit einem Computer über die Website aufgerufen werden können.
Nebenleistungen: weitere und zusätzliche Leistung(en) zur Beförderungsdienstleistung.
Partei(en): BLABLACAR BUS und/oder der Fahrgast.
Kooperationspartner: Ein Busunternehmen für Fernbusreisen, mit welchem BLABLACAR BUS eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat.
Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität: Jede Person, deren Mobilität bei der Nutzung der von BLABLACAR BUS bereitgestellten Transportmittel aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden) Behinderung, eines geistigen oder intellektuellen Entwicklungsrückstands oder aus allen anderen Behinderungsgründen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand eine angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung der Beförderungsdienstleistungen erfordert, die sämtlichen Fahrgästen zur Verfügung gestellt werden.
Personenbezogene Daten: Definition unter Artikel 5.6.
Reiseunterlagen: Unterlagen, die alle Aspekte einer Strecke oder mehrerer Strecken umfassen und mit einer Referenznummer verbunden sind, die dem Fahrgast per Bestätigungsmail oder in Form einer schriftlichen Bestätigung auf Papier auf den verschiedenen Websites mitgeteilt wird.
Sonderbedingungen: die geltenden Verkaufs- und Beförderungsbedingungen.
Verbindung: Die von BLABLACAR BUS vollständig vordefinierte Fahrtstrecke im Fernbus, also von der ersten Abfahrtshaltestelle bis zur Endhaltestelle.
Verkaufsstellen: Die auf der Website genannten physischen Schalter und Fahrkartenautomaten, an denen die Fahrausweise verkauft werden.
Vertrag: Definition unter Artikel 4.1.
Website: Die Websites, die in den Sonderbedingungen angegeben sind.
2. Geltungsbereich
2.1 Das vorliegende Dokument beschreibt die Allgemeinen Beförderungsverkaufsbedingungen für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen.
2.2 Die AVB regeln uneingeschränkt sämtliche Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die auf der Website aufgeführt und von BLABLACAR BUS über die Website, die mobile Anwendung, über eine Verkaufsstelle oder über eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite, zum Verkauf angeboten werden.
2.3 Die AVB definieren das Vertragsverhältnis zwischen BLABLACAR BUS und dem Fahrgast ungeachtet etwaiger weiterer Sonderbedingungen, welche die Parteien vereinbaren und die auf dem Fahrausweis ausgewiesen sind.
3. Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
3.1 Beim Buchungsvorgang wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestätigung der Buchung streng der vorherigen und vorbehaltlosen Annahme der gesamten Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, die auf folgender Weise erfolgt:
- Annahmevorgang bei der Bestellung des Fahrausweises über die Website oder die mobile Anwendung unter Anerkennung der im Zeitpunkt der Zahlung geltenden Verkaufsbedingungen;
- Mündliche Angabe durch den Mitarbeiter, der auf die AVB auf der Website für Fahrausweisbuchungen bei einer Verkaufsstelle hinweist.
3.2 Bei wie auch immer gearteten Vorbehalten des Fahrgasts gegenüber den AVB wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter aufgefordert, auf die Fortsetzung des Buchungsvorgangs bei einer Verkaufsstelle zu verzichten. Andernfalls wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass der Fahrgast die AVB angenommen hat, wenn er den Buchungsvorgang oder bei einer Verkaufsstelle bis zum Abschluss fortsetzt.
3.3 Die AVB sind bei der Ausführung der Buchung über die Website und die mobile Anwendung zugänglich.
3.4 Im Anschluss an die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle und vor Ausführung der bestellten Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden die für die Buchung oder Kauf geltenden AVB auf einem dauerhaften Datenträger (im PDF-Format) an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Dies gilt für jede Form der Buchung oder Kauf, unabhängig auf welchem Wege (Internet, Verkaufsstelle) diese erfolgt. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, werden die AVB auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben.
3.5 Da die AVB geändert werden können, gilt jeweils die Version, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle Anwendung findet.
4. Abschluss des Beförderungsvertrags
4.1 Bei dem Vertrag, den BLABLACAR BUS und der Fahrgast schließen, handelt es sich um einen Beförderungsvertrag im Sinne von Artikel 3c) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und Rates, der aus sämtlichen Vorschriften der vorliegenden AVB sowie den weiteren Dokumenten zusammengesetzt ist, die Artikel 26.1 vorsieht (nachstehend „ Vertrag “ genannt).
4.2 Führt ein Dritter die Buchung für den Fahrgast aus, so erklärt dieser Dritte, dass er namens und auftrags des Fahrgasts handelt, der die von ihm gebuchten Dienstleistungen in Anspruch nehmen wird und er bestätigt zudem, dass er als Bevollmächtigter im Sinne der entsprechenden Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen handelt (nachstehend „ Bevollmächtigter “).
4.3 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite und bei den Verkaufsstellen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Fahrgast dar. Mit der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten wird ein verbindliches Angebot des Fahrgastes abgegeben. Der Vertrag wird wirksam erst abgeschlossen, wenn das Angebot durch BLABLACAR BUS angenommen wurde, entweder in einer Bestätigungsemail oder auf andere Art.
4.4 Der Vertrag wird in mehrere Sprachen übersetzt, die zu Informationszecken auf der Website zur Verfügung stehen.
5. Modalitäten zur Ausführung einer Buchung
5.1 Bei einer Buchung handelt es sich um den Vorgang, durch den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter sämtliche Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen bei BLABLACAR BUS unabhängig von der verwendeten Vorgehensweise reserviert, mit Ausnahme des direkten Kaufs der Fahrausweises bei einer Verkaufsstelle, wodurch sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter verpflichten, den Preis für die betreffenden Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen zu entrichten (die „Buchung“).
Suche und Auswahl der Strecke
5.2 BLABLACAR BUS stellt den Fahrgästen auf der Website und mobilen Anwendung eine Suchmaschine zur Verfügung, die auf unterschiedlichen Suchkriterien aufbaut (Abfahrtsort, Zielort, Termine, Anzahl der Fahrgäste usw.). Wählt sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter mit dem eigenen Kundenkonto ein, so stehen über die Suchmaschine bestimmte weitere Funktionen zur Verfügung. BLABLACAR BUS bittet den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten unabhängig von der jeweiligen verwendeten Art der Buchung, diese Suchmaschine aufmerksam zu nutzen, um das für den Fahrgast am besten geeignete Angebot zu ermitteln. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter, die bei einer Verkaufsstelle buchen, können auch den jeweiligen Ansprechpartner bitten, die passende Strecke zu ermitteln.
5.3 Der Fahrgast bestätigt und erklärt sich einverstanden, dass die Auswahl der Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die seinen Anforderungen entsprechen, unter seiner alleinigen Verantwortung oder jener seines etwaigen Bevollmächtigten erfolgt.
5.4 Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter wird bei der Buchung eines Fahrausweises für die Hin- und Rückfahrt darauf hingewiesen, dass beide Fahrtstrecken von demselben Fahrgast in Anspruch genommen werden müssen. Andernfalls müssen zwei gesonderte Fahrausweise für eine einfache Fahrt erworben werden.
5.5 Für bestimmte Verbindungen bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten die Möglichkeit an, in jedem Fernbus einen besonderen Platz aus einer Reihe gesondert ausgewiesener Plätze für einen Aufpreis zu buchen, sofern die Buchung über die Website, die mobile Anwendung oder eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben wird. Diese Nebenleistung von BLABLACAR BUS wird dann angeboten, wenn am Reisetag keine Notwendigkeit besteht, für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder schwangeren Frauen den vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten reservierten Platz vorzubehalten. Im letzteren Fall erstattet BLABLACAR BUS dem Fahrgast den Aufpreis innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Reisetag.
Bereitstellung personenbezogener Daten
5.6 Bei jeder Ausführung einer Buchung oder einem Kauf bei einer Verkaufsstelle muss BLABLACAR BUS Informationen zum Fahrgast erheben, die als personenbezogene Daten bewertet werden können, sowie Daten zu einer Zahlungskarte (die „personenbezogenen Daten“). Diese personenbezogenen Daten werden automatisch voreingetragen, wenn sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter in das Kundenkonto einloggt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter erklären, dass der Fahrgast die Datenschutzrichtlinien von BLABLACAR BUS vollständig zur Kenntnis genommen hat und in die Erfassung der Daten zu den in den Datenschutzrichtlinien genannten Bedingungen und Zwecken einwilligt.
5.7 Der Fahrgast bestätigt die Richtigkeit und Genauigkeit der von ihm oder seinem etwaigen Bevollmächtigten bei der Buchung oder dem Kauf an einer Verkaufsstelle bereitgestellten personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang ist der Fahrgast gehalten, dafür zu sorgen, dass die im Kundenkonto hinterlegten personenbezogenen Daten aktuell sind. Die vorliegende Bestätigung findet dann keine Anwendung, wenn eine Unrichtigkeit der personenbezogenen Daten direkt auf einen Betrug oder eine Fahrlässigkeit außerhalb eines Verschuldens des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten oder auch auf Fehler von BLABLACAR BUS bei der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten zurückzuführen ist.
5.8 Die personenbezogenen Daten sowie die Einzelheiten der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle sind in den Reiseunterlagen aufgeführt.
5.9 Der Fahrgast wird über sein Recht informiert, sich in die Widerspruchsliste gegen Telefonwerbung einzutragen, wenn er nicht auf einer Liste für Telefonwerbung erscheinen möchte https://www.bloctel.gouv.fr/.
Zahlung
5.10 Die Bezahlung von Buchungen über die Website, die mobile Anwendung oder Kooperationspartnerwebsites erfolgt durch eines der Zahlungsmittel, die in Artikel 5.11 aufgeführt sind oder gegebenenfalls über einen Gutschein. Die Bezahlung von Buchungen, die bei Verkaufsstellen aufgegeben werden, ist per Bankkarte, in bar oder gegebenenfalls mit einem Gutschein möglich. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter hat die Möglichkeit, die Daten zu (einer) Bankkarte(n) auf dem Kundenkonto zu hinterlegen, damit diese Informationen bei künftigen Buchungen nicht systematisch wieder eingegeben werden müssen.
5.11 Für die Zahlungen sind die folgenden Bankkarten zugelassen:
- Die Bezahlkarten, die in Frankreich vom Carte-Bleue-Netzwerk ausgegeben werden, MASTERCARD, VISA und MAESTRO;
- Die Bezahlkarten, die in der Europäischen Union und in den folgenden Ländern ausgegeben werden: Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, China, Kolumbien, Curaçao, Finnland, Großbritannien, Hongkong, Liechtenstein, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Japan, Kosovo, Marokko, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Peru, Republik Korea, Russland, Serbien, Singapur, Schweiz, Tunesien, Türkei, USA, Uruguay, Zypern;
- Die Karten der Netze EUROCARD, MASTERCARD, und VISA, iDeal und Bancontact, Paypal, Sofort und Dot.pay. Diese Zahlungen erfolgen über ein sicheres 3D Secure-System.
5.12 Bei einer Stornierung einer Buchung erhält der Fahrgast eine Erstattung in Form eines Gutscheins (der „Gutschein“) gemäß Artikel 10. Dieser Gutschein wird an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Sofern der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter keine E-Mail-Adresse haben, wird der Gutschein auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben. Dieser Gutschein kann zum Kauf sämtlicher Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen verwendet werden, die BLABLACAR BUS, die von BlaBlaCar Bus betrieben werden. Folglich kann der Gutschein nicht für den Kauf von Diensten verwendet werden, die auf der BlaBlaCar-Busplattform vertrieben und von einem BlaBlaCar-Partner betrieben werden. Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer, die die in den Sonderbedingungen angegebene Dauer nicht überschreiten darf. Er darf in diesem Zeitraum gegebenenfalls auch mehrfach eingesetzt werden, den in der Bestellung angegebenen Betrag jedoch nicht überschreiten. Der Gutschein kann nicht zum Kauf von Fahrausweisen verwendet werden, die bereits zu einem Sondertarif angeboten werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den bei der Bestellung zu zahlenden Preis, kann der Fahrgast den Code des ursprünglichen Gutscheins verwenden, um den Restbetrag in Anspruch zu nehmen.
5.13 Im Rahmen von gewerblichen Aktionen, von Preisausschreiben oder anderen Marketingmaßnahmen, kann der Fahrgast Aktionscodes erhalten („Aktionscodes“).
5.14 Die Aktionscodes unterliegen bestimmten Regelungen, welche BLABLACAR BUS für die betreffenden Maßnahmen aufstellt.
Bestätigung der Buchung
5.15 Buchungen werden erst mit der wirksamen und vollständigen Bezahlung des Preises für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen bestätigt, die der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter ausgewählt hat. Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten oder unvollständiger oder nicht erfolgter Zahlung, aus welchem Grund auch immer, die der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter zu vertreten hat, wird die Bestellung sofort entsprechend den Bedingungen in Artikel 10 storniert.
5.16 Bestätigung der Buchung ergibt sich aus dem Versand einer E-Mail an den Fahrgast, in der die Einzelheiten der Buchung und die Referenzangaben der Reiseunterlagen aufgeführt sind.
5.17 Der Fahrgast wird gebeten, die Einstellungen seiner Mailbox zu überprüfen und insbesondere sicherzustellen, dass die Bestätigungsmail nicht direkt in den Spam-Ordner eingestellt wird.
5.18 Die Buchungsbestätigung ist endgültig. Dementsprechend führt jede Änderung durch den Fahrgast zu einer Umbuchung oder Stornierung entsprechend den Bedingungen aus Artikel 10 „Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung“. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten, die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen entsprechend den Erwartungen des Fahrgasts auszuwählen. Die Richtigkeit der vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten eingegebenen personenbezogenen Daten liegt ebenfalls in deren Verantwortung, es sei denn, BLABLACAR BUS begeht nachweislich bei der Erhebung, Aufbewahrung oder dem Schutz dieser personenbez
6. Direkter Kauf an Bord
BLABLACAR BUS gestattet nicht den direkten Kauf von Fahrausweisen an Bord des Fernbusses.
7. Fahrkarte und andere Dokumente
7.1 Im Anschluss an die Bestätigung der Buchung bei einer Verkaufsstelle, über Internet oder durch einen Kooperationspartner übergibt BLABLACAR BUS dem Fahrgast einen auf den Namen des Fahrgasts ausgestellten gültigen Fahrausweis, welcher nachweist, dass ein Beförderungsvertrag zwischen BLABLACAR BUS und dem besagten Fahrgast geschlossen wurde (der „ Fahrausweis “).
7.2 BLABLACAR BUS kann zwei Arten von Fahrausweisen ausstellen: den e-Fahrausweis und den Fahrausweis in Papierform.
7.3 Der e-Fahrausweis wird dem Fahrgast im Rahmen von Buchungen zugestellt, die über die Website, die mobile Anwendung oder die Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben werden. Verfügt der Fahrgast über keine E-Mail-Adresse oder weigert er sich, diese anzugeben, wird ihm eine Nummer für die Reiseunterlagen übermittelt, mit der er den e-Fahrausweis von der Website herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird zudem auf dem etwaigen Kundenkonto des Fahrgasts hinterlegt, von dem er ihn ebenfalls herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird dem Fahrer des Fernbusses entweder in elektronischer Form oder in ausgedruckter Form vorgelegt.
7.4 Der Papierfahrausweis wird an den Verkaufsstellen ausgestellt.
7.5 Die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden nur für den Fahrgast erbracht, der auf dem Fahrausweis genannt ist. Dementsprechend behält sich BLABLACAR BUS das Recht vor, die Identität des Fahrgasts zu prüfen, der einen Fahrausweis vorzeigt
7.6 Für internationale Strecken müssen die Fahrgäste die Dokumente mit sich führen, die erforderlich sind, um die betreffenden Grenzen zu passieren. Den Fahrgästen wird empfohlen, auf der Website noch vor Antritt der Reise die Rubrik zu den Identitätsdokumenten aufzurufen.
7.7 Bei einem Verlust des Fahrausweises oder wenn der Fahrgast ihn dem Fahrer nicht vorzeigen kann, wird der Fahrgast aufgefordert, einfach seine Identität nachzuweisen
8. Hygiene- und Verwaltungsvorschriften
8.1 Die in der Regel für die Ausführung der Fahrstrecke erforderlichen Hygiene- und Verwaltungsvorschriften werden auf der Website von BLABLACAR BUS , in der mobilen Anwendung und der Bestätigungsmail angegeben. Es obliegt dem Fahrgast sowie seinem etwaigen Bevollmächtigten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die auf der Website enthaltenen Informationen betreffen Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
8.2 Es obliegt dem Fahrgast, die polizeilichen, zoll- und gesundheitsrechtlichen Formalitäten auszuführen und zu bezahlen, die für die Reise wahrzunehmen sind, wie das Mitführen eines Reisepasses, eines Personalausweises, einer Aufenthaltsgenehmigung, eines Visums, ärztlichen Attestes usw.
8.3 Der Passagier, der Staatsangehöriger eines Landes außerhalb des EWR ist, garantiert, dass er sich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Formalitäten bei seiner Einreise in den EWR bewusst ist und über die hierfür erforderlichen Dokumente verfügt. Der Passagier verpflichtet sich daher, für die Einhaltung der Formalitäten bei den zuständigen Behörden seines Herkunftslandes sowie des Ziel- oder Transitlandes zu sorgen. Für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet können die erforderlichen Informationen unten eingesehen werden: https://france-visas.gouv.fr/web/france-visas/assistant-visa Bei grenzüberschreitenden Reisen kann BLABLACAR BUS prüfen, ob der Fahrgast über die erforderlichen Reisedokumente für die Einreise in das Zielgebiet verfügt. Andernfalls kann BLABLACAR BUS die Beförderung des besagten Passagiers verweigern, ohne dass eine Entschädigung verlangt wird.
8.4 BLABLACAR BUS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fahrgast die Reise zum angegebenen Datum nicht antreten oder eine Grenze auf der Fahrtstrecke nicht passieren kann, sofern diese Ereignisse auf die Nichteinhaltung der Formalitäten durch den Fahrgast zurückzuführen sind.
9. Preise
9.1 Die Preise der Dienstleistungen werden inklusive aller Steuern, Gebühren und damit verbundenen Servicekosten angezeigt. Die Preise beinhalten eine gewisse Anzahl von Handgepäck- und aufgegebenen Gepäckstücken, die gemäß den Bedingungen des Artikels 14 festgesetzt wird.
9.2 Es gibt auf bestimmten Websites Sonderpreise für gewisse Kategorien von Reisenden, die auf die Fahrausweise mit Standardpreisen angewandt werden.
9.3 Die Preise werden in einer Übersicht angezeigt, die auf der Website und in der mobilen Anwendung und auf den Kooperationspartnerwebsites zur Verfügung steht. Diese Informationen werden dem Fahrgast beim Kauf an der Verkaufsstelle vom Verkäufer mitgeteilt. Bei einem Kauf in einer Verkaufsstelle kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die in diesem Fall in der Verkaufsstelle angezeigt wird.
9.4 Die Preisübersicht ändert BLABLACAR BUS in Echtzeit. Für die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle wird der Preis verwendet, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder den Bevollmächtigten oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle gilt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter akzeptieren diesen Preis durch ihre Bestätigung.
10.Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung
A. Durch den Fahrgast
Allgemeines
10.1 Nach den Bestimmungen des anwendbaren Rechts sind Verträge über Personenbeförderungsleistungen vom Anwendungsbereich entsprechender Vorschriften, die dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Recht auf Widerruf einräumen, ausgeschlossen.
10.2 Dementsprechend können die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLACAR BUS im Rahmen der Ausführung des Beförderungsvertrags für den Fahrgast ausführt, nur entsprechend den nachstehenden vertraglichen Bedingungen umgetauscht oder storniert werden.
10.3 Die Bedingungen für den Umtausch, Stornierung und Rückerstattung aus diesem Artikel 10 gelten nur für zum Standardpreis erworbene Fahrausweise. Fahrausweise, die zu einem Sonderpreis erworben werden, können weder umgetauscht noch storniert werden.
10.4 Der Fahrgast muss den Umtausch oder die Stornierung spätestens dreißig (30) Minuten vor der Abfahrt beantragen. Bei Umtausch per Telefon muss das Ende dieser Frist – wie auf der Seite „Hilfezentrum“ auf der Website angegeben – innerhalb der Öffnungszeiten des Call Centers liegen (andernfalls endet die Umtauschfrist dann, wenn die letzte Schließung des Call Centers erfolgt). Abweichend davon können Reservierungen für mehr als zehn (10) Personen, die nicht in einem Gruppenangebot enthalten sind, bis vier (4) Tage vor Reiseantritt umgetauscht oder storniert werden.
10.5 Für den Umtausch oder die Stornierung eines Fahrausweises kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, je nach dem Datum, an dem der Umtausch oder die Stornierung des Fahrausweises beantragt wird. Diese Stornierungsgebühren gelten pro umgetauschter oder stornierter Fahrstrecke und pro Fahrgast unter den unten genannten Bedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Hin- und Rückfahrt zwei Fahrstrecken entspricht, eine Fahrstrecke mit Umsteigen jedoch nur einer Fahrstrecke. Diese Bedingungen gelten auch für Fahrausweise, die mit einem Gutschein gebucht wurden.
10.6 Für Umtausch- oder Stornierungsanträge, die ab dem 30. tag vor dem Abreisetag gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, außer bei Abschluss der in Artikel 10.7 beschriebenen Flex-Option. Die Berechnung basiert auf der genauen Abfahrtszeit (Stunde, Minute, Sekunde). Das bedeutet zum Beispiel, dass 2 Tage 48 Stunden entsprechen.
- Wenn der Antrag zwischen dem 29. Tag vor dem Abreisetag bis einschließlich 7. Tag vor dem Abreisetag, beträgt die Bearbeitungsgebühr 30 % des Preises der Fahrtstrecke einschließlich Steuern;
- Wenn der Antrag weniger als 6. Tag vor dem Abreisetag bis einschließlich als 30 Minuten vor der Abfahrtszeit gestellt wird, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 % des Preises der Fahrtstrecke einschließlich Steuern.
Flex-Option
10.7 Bei der Bestellung über die Website oder die App bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast, oder ggf. seinem Bevollmächtigten, die Möglichkeit, eine Nebenleistung abzuschließen, die es ihm ermöglicht, seinen Fahrausweis bis zu 30 Minuten vor Abfahrt zu stornieren oder umzutauschen (maximal 1 Umtausch), ohne dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Diese Nebenleistung kann weder storniert noch umgetaucht werden.
Besondere Umtauschbedingungen
10.8 Jeder Antrag auf Umtausch eines Fahrausweises muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über den Tab “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab,,Hilfezentrum” auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab,, Hilfezentrum” verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Call Center während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab,,Hilfezentrum” der Website.
Ein Umtausch kann nur zu mindestens einem der folgenden Merkmale der Dienstleistung erfolgen:
- Tag und/oder Uhrzeit der Abreise; und
- Nebenleistungen.
10.9 Bei einer Änderung des Tags und/oder der Uhrzeit der Abreise wird der Umtausch gewährt, sofern auf der neu ausgewählten Fahrstrecke noch Plätze zur Verfügung stehen
10.10 Der Umtausch der Nebenleistungen ist nur dann möglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen gegeben sind:
- Die Ersatzleistung gehört zu einem bereits bestellten Fahrausweis für einen Fernbus, dessen Plätze bereits für die Reservierung freigegeben sind;
- Die Nebenleistung ist auf der Website, der mobilen App, den vorliegendne Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sonderbedingungen als umtauschbar ausgewiesen.
10.11 Übersteigt der Preis des neuen Fahrausweises den Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so trägt der Fahrgast die Differenz.
10.12 Ist der Preis des neuen Fahrausweises geringer als der Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so erhält der Fahrgast einen Gutschein über den Differenzbetrag.
Besondere Stornierungsbedingungen
10.13 Jeder Antrag auf Stornierung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über die Seite “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Callcenter während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab “Hilfezentrum” der Website.
Besondere Bedingungen zur Rückerstattung
10.14 Für jede Rückerstattung nach der Stornierung des Passagiers gemäß Artikel 10.A ist ein Kaufgutschein über den Ticketbetrag erforderlich.
Jeder Antrag auf Rückerstattung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (ii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich.
Einzelpersonen können bei ihren Ansprüchen unterstützt werden, indem sie das Call Center während der Geschäftszeiten anrufen, was auf der Seite “Hilfezentrum” der Website angegeben ist.
Mit Ausnahme von Stornierungen, die auf der Seite “Buchung” über das Kundenkonto vorgenommen werden, müssen alle Stornierungs- und Rückerstattungsanträge (einschließlich derjenigen, die über das Formular auf dem Tab “Hilfezentrum” und dann “Kontaktiere uns” auf der Website gesendet werden) das (i) Originalticket und (ii) ein Schreiben, das den Antrag begründet, und (iii) (falls erforderlich) eine Vollmacht enthalten.
B. Durch BLABLACAR BUS
10.15 Im Falle einer Stornierung einer Reise durch BLABLACAR BUS wird BLABLACAR BUS den Fahrgast per E-Mail über die ihm angebotenen Möglichkeiten informieren.
Die Fahrgäste können BLABLACAR BUS (i) jederzeit telefonisch mit der auf ihrem Ticket angegebenen Nummer, zu den im Call Center verfügbaren Zeiten oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist).
In jedem Fall kann BLABLACAR BUS dem Fahrgast anbieten, der zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einem Umtausch des Tickets und in bestimmten Fällen eines zusätzlichen Kaufgutscheins wählen kann.
Jede Annullierung einer Reise durch BLABLACAR BUS unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über Rechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.
11. Minderjährige
11.1 Um an Bord unserer Fernbusse zu reisen, müssen Minderjährige unter 16 Jahren von einer volljährigen Person (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden
11.2 Minderjährige zwischen 12 und 16 Jahren dürfen im Inland allein reisen, sofern sie eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von ihrem Erziehungsberechtigten oder Vormund unterzeichnete Alleinreisegenehmigung sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder jedes andere, von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokument mit aktuellem Lichtbild) mit sich führen. Ab 16 Jahre dürfen Minderjährige allein reisen.
11.3 Bei Auslandsreisen müssen unbegleitete Minderjährige die geltenden Formalitäten erfüllen, um in ein anderes Land reisen zu dürfen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben. Ein französischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Frankreich muss im Besitz einer von einem seiner sorgeberechtigten Eltern unterzeichneten Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes sein, der eine lesbare Fotokopie eines offiziellen Dokuments beigefügt ist, das die Identität des Unterzeichners nachweist. Ausnahmsweise dürfen für mündig erklärte Minderjährige, die ein Dokument der Mündigkeitserklärung vorgelegt haben, mitreisen und müssen keine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes mit sich führen.
12. Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Recht auf Beförderung
12.1 In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 werden Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihr Recht auf Beförderung in Kenntnis gesetzt, das den folgenden Bedingungen unterliegt.
12.2 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darf eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden.
12.3 Für deren Reservierung oder Fahrausweis darf kein Preiszuschlag erhoben werden.
12.4 Ungeachtet von Artikel 12.2 kann einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden:
- um geltenden Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die durch Vorschriften des internationalen Rechts, des Unionsrechts oder des nationalen Rechts festgelegt sind, oder um Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die von den zuständigen Behörden erlassen wurden;
- wenn es wegen der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, physisch nicht möglich ist, den Einstieg, den Ausstieg oder die Beförderung des behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise vorzunehmen
12.5 Bei Ablehnung einer Reservierung oder der Ausgabe eines Fahrausweises aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen, erhält die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Informationen zu allen anderen von BLABLACAR BUS angebotenen Ersatzangeboten.
12.6 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die in Besitz einer Reservierung oder eines Fahrausweises ist und die die Anforderungen aus Artikel 12.14 erfüllt, dennoch aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität der Zustieg verweigert, wird dieser Person und jeder Person, die sie begleitet, gemäß Artikel 12.7, Folgendes zur Wahl gestellt:
- die Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt die kostenlose Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt wie im Beförderungsvertrag angegeben und
- sofern machbar, die Fortsetzung der Fahrt oder die Weiterreise mit geänderter Streckenführung durch einen angemessenen alternativen Verkehrsdienst zum im Beförderungsvertrag angegebenen Bestimmungsort.
Das Recht auf Erstattung des für den Fahrausweis bezahlten Betrags wird durch das Fehlen einer Mitteilung gemäß Artikel 12.14 nicht eingeschränkt.
12.7 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen eine Reservierung, die Ausgabe oder Zustellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert, so kann diese Person verlangen, von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet zu werden, die ihr die benötigte Unterstützung in der Form gewähren kann, dass die in Artikel 12.4 genannten Gründe keine Anwendung mehr finden. Diese Begleitperson wird kostenlos befördert und erhält, soweit möglich, einen Platz neben der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.
12.8 In den in Artikel 12.4 genannten Fällen werden der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sofort die Gründe genannt und sie kann beantragen, diese Informationen innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem entsprechenden Antrag in schriftlicher Form zu erhalten.
Zugangsbedingungen
12.9 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können sich auf der Website oder auf der mobilen Anwendung (sofern in der jeweiligen Landesversion verfügbar) die Zugangsbedingungen anzeigen lassen. Auf Antrag einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden ihr diese Bedingungen auf einem Papierdokument zur Verfügung gestellt.
Blinden- oder Assistenzhunde
12.10 Für Blinden- oder Assistenzhunde ist der Zugang zu den Fernbussen von BLABLACAR BUS gestattet, die (i) Personen begleiten, die Inhaber der Karte „Mobilitätsinklusion“ mit den Hinweisen „Behinderung“ und „Priorität“ sind oder (ii) Personen, die für deren Ausbildung verantwortlich sind, während der gesamten Ausbildungszeit.
12.11 Lässt sich eine behinderte Person von einem Blinden- oder Assistenzhund begleiten, so führt dies zu keinen Zusatzkosten.
12.12 Hunde, die behinderte Personen, unabhängig von der Art der Behinderung – sei es des Bewegungsapparates, der Empfindung oder des Geistes – begleiten und deren Eigentümer die Ausbildung des Tieres nachweisen, sind in den Fernbussen von BLABLACAR BUS von der Maulkorbpflicht befreit.
12.13 Bei internationalen Reisen unterliegt die Beförderung von Blinden- oder Assistenzhunden gegebenenfalls der Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Formalitäten, die im Vorfeld wahrzunehmen sind. Es wird Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität empfohlen, diese entsprechend zu überprüfen und zu befolgen.
Bedingungen, zu denen Unterstützung geleistet wird
12.14 Die im vorliegenden Artikel vorgesehene Unterstützung wird für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geleistet, sofern:
- BLABLACAR BUS mindestens sechsunddreißig Stunden im Voraus über den Unterstützungsbedarf in Kenntnis gesetzt wird; und
- sich die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und sich alle weiteren, unter Umständen beteiligten Personen, am angegebenen Ort einfinden:
- i) zu der Uhrzeit, die BLABLACAR BUS im Vorfeld festgelegt hat und die höchstens sechzig (60) Minuten vor der angekündigten Abfahrt terminiert werden kann, es sei denn, BLABLACAR BUS und die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben sich auf eine kürzere Frist geeinigt; oder
- ii) wenn keine Uhrzeit festgesetzt wurde, mindestens dreißig (30) Minuten vor der angekündigten Abfahrt.
12.15 Im Übrigen informieren Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität BLABLACAR BUS bei der Reservierung oder dem Kauf des Fahrausweises im Vorfeld über ihren besonderen Bedarf hinsichtlich des Sitzplatzes, sofern dieser Bedarf zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.
12.16 BLABLACAR BUS ergreift sämtliche Schritte, um den Erhalt von Mitteilungen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu erleichtern, die darin auf ihren Unterstützungsbedarf hinweisen.
12.17 Erfolgt die in den Artikeln 12.14 und 12.15 vorgesehene Mitteilung nicht, ergreift BLABLACAR BUS im Rahmen des Möglichen sämtliche Schritte, um Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Unterstützung beim Einstieg, Erreichen von Anschlussverbindungen oder Ausstieg im Rahmen der Dienstleistungen zu bieten, die sie mit dem Fahrausweis erworben haben.
Schadenersatz für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
12.18 Unbeschadet der Maßgaben aus dem Artikel bezüglich des Gepäcks haftet BLABLACAR BUS für von BLABLACAR BUS verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen oder anderen Mobilitäts- oder Hilfsgeräten.
12.19 Der in Artikel 12.18 vorgesehene Schadenersatz muss dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte entsprechen.
12.20 Erforderlichenfalls wird jede Anstrengung unternommen, um rasch vorübergehenden Ersatz zu beschaffen. Die technischen und funktionellen Merkmale der Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte entsprechen nach Möglichkeit denjenigen der verloren gegangenen oder beschädigten Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte.
13. Zustieg und Ablehnung des Zustiegs
13.1 Außer bei abweichenden Hinweisen von BLABLACAR BUS steigt der Fahrgast an der auf dem Fahrausweis genannten Haltestelle in den Fernbus ein.
13.2 Um die Sicherheit des Zustiegs und die Pünktlichkeit zu gewährleisten, sollten sich die Fahrgäste spätestens fünfzehn (15) Minuten vor der auf dem Fahrausweis genannten Abfahrtszeit an der Haltestelle einfinden. Andernfalls kann BLABLACAR BUS die Beförderung von Fahrgästen nicht garantieren, die später als wenigstens fünfzehn (15) Minuten vor der Abfahrt eintreffen, sofern diese Verspätung eine Gefahr hinsichtlich der Sicherheit oder der Einhaltung der Fahrpläne verursacht oder verursachen kann.
13.3 Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen, müssen zwingend Folgendes mit sich führen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für Fahrgäste, die ihren Wohnsitz im Schengen-Raum haben;
- Einen gültigen Reisepass für diejenigen, die ihren Wohnsitz nicht im Schengen-Raum haben. Diese Fahrgäste sollten sich bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat zu einem etwa erforderlichen Visum erkundigen;
- Eine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes für unbegleitete Minderjährige, die von einem Erziehungsberechtigten ausgestellt sein muss.
13.4 Vor dem Zustieg haben Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen auf Anfrage des Fahrers ein gültiges Dokument zum Identitätsnachweis vorzuzeigen, welches mindestens den vollen Namen sowie das Foto des Fahrgasts enthält (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches samt Visum, soweit erforderlich). Der Fahrer hat zu prüfen, ob die Information auf dem Fahrausweis identisch mit den Informationen des von Fahrgast vorgelegten Identitätsnachweises sind.
13.5 In den folgenden Fällen behält sich BLABLACAR BUS das Recht vor, Fahrgästen den Zustieg zu verwehren oder sie während der Reise aufzufordern, den Fernbus zu verlassen:
- Bei Fahrgästen, die über keinen Fahrausweis und keinen gültigen Identitätsnachweis verfügen;
- Bei Fahrgästen, bei denen die Informationen des Identitätsnachweises nicht mit denen auf dem Fahrausweis übereinstimmen.
- Bei Fahrgästen, die nicht die geltenden Verordnungen oder Pflichten aus den vorliegenden AVB, insbesondere denen aus dem Artikel 17 über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, befolgen;
- Sofern Fahrgäste die Gepäckbeschränkungen aus Artikel 15 nicht befolgen; oder
- Sofern die Beförderung oder die fortgesetzte Beförderung des Fahrgasts ein deutliches Risiko für die Sicherheit darstellt.
13.6 In den in Artikel 13.4 genannten Fällen ist BLABLACAR BUS keinesfalls verpflichtet, den Fahrausweis insgesamt oder teilweise zu erstatten oder in sonstiger Form Schadenersatz zu leisten.
14. Gepäck
14.1 Das gesamte Gepäck des Fahrgastes, ob Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, muss den Maßgaben aus dem Artikel über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Fahrgast verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Wert der persönlichen Gegenstände, die er mit dem Gepäck aufgibt, keine einhundertfünfzig Euro (150) pro registriertem Gepäckstück überschreitet.
14.2 Die Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Handgepäckstücke auf zwei (2) pro Fahrgast beschränkt ist. Handgepäck kann in den Stauräumen über den Sitzen oder unter dem besetzten Sitzplatz untergebracht werden. Die Fahrgäste haben die Möglichkeit, ein (1) aufgegebenes Gepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitzunehmen. Die Fahrgäste können bis zu zwei (2) zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke gegen eine zusätzliche Gebühr hinzufügen, gemäß den Bedingungen, die in Artikel 30 festgelegt sind.
14.3 Das aufgegebene Gepäck darf ein Höchstgewicht von dreiundzwanzig (23) Kilogramm und eine Gesamtgröße von zweihundert (200) Zentimetern (Länge + Breite + Tiefe) nicht überschreiten.
14.4 BLABLACAR BUS behält sich das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, wenn das Gepäck nicht den Bedingungen aus den Artikeln 14.1, 14.2 und 14.3 entspricht.
14.5 Das Gepäck muss zwingend mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des betreffenden Fahrgastes gekennzeichnet sein. Der Fahrgast kann auch seine E-Mail-Adresse angeben. Es obliegt dem Fahrgast selbst, sein Gepäck zu kennzeichnen und dies liegt in seiner alleinigen Verantwortung.
14.6 Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß in Koffer, Schutzabdeckungen, Taschen oder anderen geeigneten Behältnissen verpackt sein, die einer normalen Handhabung standhalten. Zerbrechliche Gegenstände müssen besonders verpackt und gekennzeichnet sein. Die Fahrgäste sind alleine für die Verpackung ihrer Gepäckstücke verantwortlich. Der Fahrgast verpflichtet sich, bei den aufgegebenen Gepäckstücken keine Computerausrüstung (Computer, Tablet, Mobiltelefon, Kopfhörer…), Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass…) und Bargeld mitzuführen. Diese Gegenstände können im Handgepäck transportiert werden, das in der Obhut des Fahrgastes bleibt.
14.7 Aus Sicherheitsgründen und/oder zum Schutz und/oder auf Ansuchen der Behörden, können Fahrgäste zu einer Kontrolle ihrer Gepäckstücke aufgefordert werden. Weigern sich Fahrgäste, dieser Aufforderung nachzukommen, kann BLABLACAR BUS die Beförderung dieser Fahrgäste und ihrer Gepäckstücke ablehnen.
14.8 Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch einen Unfall, der durch den Einsatz des Fernbusses verursacht wurde, führt dazu, dass das Beförderungsunternehmen für alle nachgewiesenen Schäden, für die es haftbar gemacht wird, Schadensersatz leisten.
14.9 Für Verluste oder Beschädigungen von aufgegebenem Gepäck gilt Folgendes:
- Der Fahrgast muss den Fahrer entsprechend in Kenntnis setzen;
- Bei der zuständigen Polizeibehörde muss Anzeige erstattet werden (es sei denn, ein Diebstahl des Gepäcks ist auszuschließen);
- Spätestens 15 Tage nach Ende der Fahrt muss per Einschreiben mit Rückschein an die in Artikel 22 genannte Adresse eine entsprechende Bestätigung versandt werden.
Werden die vorgenannten Schritte nicht durchgeführt, so erkennt BLABLACAR BUS keine Beschwerden an. Gleichwohl steht es dem Fahrgast frei, Beschwerdeen über den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, von denen in Artikel 23 die Rede ist, geltend zu machen oder bei den zuständigen Gerichten etwaige rechtliche Schritte einzuleiten.
14.10 Bei einer ordnungsgemäß formulierten Beschwerde entsprechend den Bestimmungen aus 14.9 muss der Fahrgast alle erforderlichen Nachweise vorlegen (Rechnungen der in den Gepäckstücken beförderten Waren, Fotografien der Waren usw.), um den Ersatz des Schadens beantragen zu können, andernfalls kann sein Antrag von BLABLACAR BUS abgelehnt werden, ohne dass dies das Recht des Fahrgasts einschränken würde, sich an den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, die in Artikel 23 aufgeführt sind, oder auch an die zuständigen Gerichte zu wenden
15. Tiere
15.1 Abgesehen von den Führ- oder Assistenzhunden sind Tiere an Bord nicht erlaubt.
16. Verspätung und Stornierung
16.1 BLABLACAR BUS verpflichtet sich, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, die auf dem Fahrausweis des Fahrgasts angegebenen Zeiten einzuhalten.
16.2 Geht BLABLACAR BUS angemessenerweise davon aus, dass die Reise storniert wird oder sich die Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als einhundert und zwanzig (120) Minuten verzögert oder auch bei einer Überbuchung, steht dem Fahrgast Folgendes zur Wahl:
- zum frühest möglichen Zeitpunkt Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben;
- Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort
16.3 Bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast nicht die in Artikel 16.2 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Artikel 16.2 einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. BLABLACAR BUS zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.
16.4 Wird der Kraftomnibus während der Fahrt betriebsunfähig, bietet BLABLACAR BUS entweder die Fortsetzung des Verkehrsdienstes mit einem anderen Fahrzeug von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, oder die Beförderung von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, zu einem geeigneten Wartepunkt oder Busbahnhof, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist, an.
16.5 Wird die Dienstleistung storniert oder verzögert sich die Abfahrt des Fernbusses um mehr als einhundertzwanzig (120) Minuten, hat der Fahrgast das Recht, die Reise fortzusetzen, sich umleiten zu lassen oder die Erstattung des Fahrpreises durch BLABLACAR BUS gemäß vorstehendem Artikel 16.2 zu beantragen.
16.6 Die in Artikel 16.2 und 16.5 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 Tagen, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist. Die Erstattung des vollen Fahrpreises in der entrichteten Höhe erfolgt für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt sowie für bereits durchgeführte Teile, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes zwecklos geworden ist. Die Kosten für Zeitfahrkarten werden anteilsmäßig erstattet. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden.
16.7 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes informiert BLABLACAR BUS oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit.
16.8 Versäumen Fahrgäste nach Maßgabe des Fahrplans aufgrund einer Annullierung oder Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, so unternimmt BLABLACAR BUS oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.
16.9 Die gemäß Artikel 16.7 und 16.8 erforderlichen Informationen übermittelt BLABLACAR BUS per E-Mail an die vom Fahrgast mitgeteilte E-Mail-Adresse, der sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf diesem Weg in Kenntnis gesetzt zu werden. Andernfalls wird BLABLACAR BUS die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, den Fahrgast mittels der von ihm bereitgestellten Kontaktdaten zu informieren.
16.10 Bei Annullierung einer Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden bietet BLABLACAR BUS den Fahrgästen kostenlos Folgendes an:
- Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind; und
- außer in Fällen einer Stornierung oder Verzögerung aufgrund von schwerem Unwetter oder Naturkatastrophen, die die Ausführung der Dienstleistung beeinträchtigen, ein Hotelzimmer oder eine andere Unterbringungsmöglichkeit sowie Beistand bei der Organisation der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und dem Ort der Unterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr erforderlich ist.
- Bei der Anwendung dieses Artikels richtet BLABLACAR BUS besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und etwaigen Begleitpersonen;
16.11 Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Artikel 16 schränken die Möglichkeiten des Fahrgasts nicht ein, sich an die zuständigen Gerichte zu wenden, um einen Ersatz des Schadens geltend zu machen, der ihm durch die Stornierung oder Verzögerung entstanden ist.
17. Hygiene und Sicherheit an Bord
17.1 BLABLACAR BUS setzt angemessene Mittel ein, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.
17.2 Ergreift der Fahrer Maßnahmen, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und erteilt er im Bedarfsfall entsprechende Anweisungen, so sind die Fahrgäste verpflichtet, diese zu befolgen.
17.3 Über Pausen entscheidet der Beförderer oder Fahrer, um den Pflichten bezüglich der Sicherheit sowie den Vorschriften zu Fahrt- und Ruhezeiten von Fahrern zu entsprechen.
17.4 Die Beförderung von Gefahrgut oder illegalen Gütern ist in den Fernbussen von BLABLACAR BUS , sei es an Bord oder mit dem aufgegebenen Gepäck, verboten, dies gilt insbesondere für:
- Betäubungsmittel;
- Waffen;
- Brennstoffe;
- Batterien mit Elektrolyt;
- Elektroroller;
- Kreiselräder;
- Elektrisch unterstützte Falträder;
- Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalisches Feuer, Leuchtfeuer, Soft-Air-Waffen, Anzündmittel, Tränengas; oder
- Campingkocher, Gasflaschen, Tauchflaschen mit Sauerstoff.
17.5 Der Fahrgast verpflichtet sich, an Bord des Fernbusses folgende Regelungen zu befolgen:
- Kein Ansprechen des Fahrers während der Fahrt;
- Den Sicherheitsgurt anzulegen;
- Während der Fahrt nicht im Mittelgang verkehren, außer um zur Toilette zu gehen;
- Sämtliche Sicherheitsanweisungen des Fahrers oder des Fahrgastinformationssystems zu befolgen;
- Die Fahrt nicht in betrunkenem oder berauschtem Zustand anzutreten;
- Verbot von E-Zigaretten, zu rauchen, Betäubungsmittel, Alkohol und/oder verbotenen Mittel zu konsumieren;
- Den Fahrgastbereich und die Ausstattungen sauber zu halten;
- Den vom Fahrer zugewiesenen Platz einzunehmen;
- Sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten;
- Während der gesamten Fahrt Mobiltelefone auf stumm zu schalten;
- Kein Betrieb von Geräten, die Lärm oder Geräusche verursachen (ausgenommen mit Kopfhörer);
Fahrgäste, die Minderjährige begleiten, haben diese zu beaufsichtigen und müssen mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass die Sicherheitsvorschriften an Bord eingehalten werden.
Für die Sicherheit unserer jungen Fahrgäste dürfen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren nur mit einem ihrem Alter angemessenen Kindersitz mitfahren. Fahrgäste mit Kindern müssen diesen einen altersgerechten Kindersitz zur Verfügung stellen, der mit einem Zwei-Punktgurt, welcher von der Begleitperson mitgeführt werden muss, gesichert werden kann.
17.6 Bei Halten müssen die Fahrgäste die folgenden Regeln beachten:
- Pflicht, den Fernbus zu verlassen, sofern der Fahrer, Polizisten oder Zollbeamte dies verlangen;
- Erlaubt der Fahrer den Fahrgästen, während der Pausen an Bord zu bleiben, so dürfen diese den Fahrer während seiner Pause nicht stören;
- Pflicht des Fahrgasts, an Ausstieggsstellen an Bord zu bleiben, sofern der Zielort noch nicht erreicht ist, es sei denn, der Fahrer erteilt gegenteilige Anweisungen;
- Verbot, das aufgegebene Gepäck während der Reise herauszuholen, es sei denn, es handelt sich um einen ordnungsgemäß begründeten Fall (z. B.: medizinischer Bedarf);
- Einhaltung der festgelegten Pausenzeiten – der Fahrer behält sich das Recht vor, auch dann weiterzufahren, wenn Fahrgäste die Pausenzeiten nicht einhalten, und kann für das Fehlen eines Fahrgasts nicht haftbar gemacht werden.
18. Haftung
18.1 BLABLACAR BUS verpflichtet sich, alle ihre Fähigkeiten und Ressourcen einzusetzen, um den Fahrgast bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zufrieden zu stellen.
18.2 BLABLACAR BUS kann vom Fahrgast nur nach den Bedingungen der allgemeinen Rechtsvorschriften in Anspruch genommen werden.
18.3 Demzufolge kann BLABLACAR BUS dann haftbar gemacht werden, wenn die Gesellschaft ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, außer in Fällen höherer Gewalt, die die weitere Ausführung der Vertragspflichten aufgrund von Ereignissen verhindern, die BLABLACAR BUS nicht zu vertreten hat und die sie angemessenerweise bei Abschluss des Vertrags nicht hat vorhersehen können und deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen gemäß der rechtlichen Definition aus Artikel 1218 Code civil nicht vermieden werden können.
18.4 BLABLACAR BUS haftet im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur für die unmittelbaren Folgen der vom Fahrgast geltend gemachten Nichterfüllung.
18.5 In jedem Fall haftet BLABLACAR BUS nicht für alle im Rahmen des vorliegenden Vertrags einforderbaren direkten Schäden, die über zweihundertzwanzigtausend (220 000, 00 EUR) Euro je Fahrgast und über eintausendzweihundert (1 200 EUR) Euro je verlorenem oder beschädigtem Gepäckstück hinausgehen, wobei diese von der oben genannten Obergrenze abgezogen werden.
Bei der Beschädigung eines Rollstuhls, jedes anderen Mobilitäts- oder Unterstützungshilfen darf der Betrag des beanspruchbaren Schadenersatzes und der Zinsen nicht über den Kostenbetrag für einen Ersatz mit gleichwertigen Funktionen oder für die Reparatur der verlorenen oder beschädigten Hilfen hinausgehen.
In jedem Fall gilt, dass BLABLACAR BUS nur für die bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schäden und entsprechend den im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Begrenzungen haftbar gemacht werden kann.
19. Hilfe
19.1 BLABLACAR BUS stellt auf der Website unter den Rubriken „Hilfezentrum” und ,,Kontaktiere uns“ ein Formular für Unterstützungs- und Beschwerdezwecke zur Verfügung, welches am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist.
19.2 Für jede Anfrage im Zusammenhang mit der Verfolgung seiner Buchung kann sich der Fahrgast oder dessen etwaiger Bevollmächtigter entweder über das Online-Formular auf dem Tab “Hilfezentrum”, dann im Abschnitt “Kontaktiere uns” das am Ende jedes Artikels auf dem Tab ,,Hilfezentrum” verfügbar ist, oder, wie auf dem Ticket angegeben, telefonisch an den BLABLACAR BUS -Kundendienst wenden.
20. Beschwerde
20.1 BLABLACAR BUS stellt den Fahrgästen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das die Inanspruchnahme der in Artikel 21 genannten Mediation oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten nicht ausschließt, unabhängig von den durch BLABLACAR BUS infolge der Beschwerde vorgenommenen Maßnahmen.
20.2 Jede Beschwerde muss mittels dem in Artikel 21 genannten Online-Kontaktformular oder per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse versandt werden:
Comuto Pro/BlaBlaCar
Service Client/Customer Service
84 Avenue de la République,
75011 Paris
20.3 Beschwerden sind innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Nichterfüllung zu versenden und es ist der Fahrausweis im Original beizulegen. Andernfalls kann die Angelegenheit nicht von BLABLACAR BUS bearbeitet werden, was jedoch das Recht des Fahrgasts auf Inanspruchnahme des in Artikel 23 genannten Mediators oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten zur Geltendmachung der Beschwerde nicht einschränkt.
20.4 Um eine möglichst effiziente Bearbeitung seiner Beschwerde zu gewährleisten, wird der Fahrgast gebeten, seine Identität und die Gründe und Umstände seiner Beschwerde anzugeben.
20.5 BLABLACAR BUS verpflichtet sich, den Fahrgast innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab dem Zugang der Beschwerde zum Stand derselben (weitere Bearbeitung, Ablehnung oder noch in Prüfung) in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall erhält der Fahrgast innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab Zugang der Beschwerde eine endgültige Antwort.
21. Mediation und Online-Beilegung von Streitsachen
21.1 Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, sich an den Mediator für Verbraucher zu wenden. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, die infolge einer zuvor beim Kundendienst von BLABLACAR BUS eingereichten Beschwerde nicht gelöst werden konnten, können Sie als Verbraucher kostenlos den Mediationsdienst der Médiation Tourisme Voyage (MTV) BP 80 303 75 823 Paris Cedex 17 anrufen. Um einen Mediator zu erreichen, nutzen Sie bitte folgenden Link: http://www.mtv.travel/index.php?page=saisine-du-mediateuranrufen.
www.mtv.travel
21.2 Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 werden die Fahrgäste über die Möglichkeit informiert, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte und unter der folgenden Adresse zugängliche Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen (ADR) zu nutzen:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR
21.3 Gemäß Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist zur Durchsetzung der Verordnung berufene Durchsetzungsstelle in Frankreich die :
DGCCRF
139 Rue de Bercy
75012 Paris
https://www.economie.gouv.fr/dgccrf
Für die anderen Mitgliedstaaten ist die Liste der berufenen Durchsetzungsstellen hier erhältlich:
21.4 Der Fahrgast wird daran erinnert, dass er sich über das auf der Website verfügbare Formular in elektronischer Form an BLABLACAR BUS wenden kann (klicken Sie auf den Button „Kontaktiere uns“ der am Ende jedes Artikels in dem Tab „Hilfezentrum“ zur Verfügung steht).
22. Versicherungen
22.1 Zusätzlich zu den Unterstützungsgarantien, die BLABLACAR BUS im Rahmen der vorliegenden AVB gewährt und zu den Pflichtversicherungen, die BLABLACAR BUS abgeschlossen hat, wird dem Fahrgast empfohlen, eine Zusatzversicherung und zwar insbesondere einen Begleitvertrag zur Abdeckung bestimmter Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Kosten für die Rückbeförderung an den Heimatort im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit abzuschließen
23. Geistiges Eigentum
23.1 Sämtliche Elemente und Inhalte auf der Website und der mobilen Anwendung oder in von BLABLACAR BUS übermittelten Dokumenten sind als geistiges Eigentum geschützt und Eigentum von BLABLACAR BUS oder deren Kooperationspartnern. Jede Form der Nutzung dieser Elemente, Inhalte oder Dokumente, die nicht von BLABLACAR BUS genehmigt wurde (Vervielfältigung, Darstellung, Extraktion, Weiterverwendung usw.), stellt insgesamt oder teilweise eine Nachahmung dar, und kann eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Urhebers nach sich ziehen.
23.2 Die Genehmigung zur Nutzung der Website und der mobilen Anwendung ist auf die persönliche Nutzung des Verwenders der Seite begrenzt. Ohne die vorherige, schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von BLABLACAR BUS ist der Verwender der Seite nicht berechtigt, die Website insgesamt oder teilweise herunterzuladen oder zu verändern.
23.3 Diese Genehmigung beinhaltet nicht die Nutzung, den Verkauf oder eine andere gewerbliche Nutzung der Website oder der mobilen Anwendung und der damit verbundenen Inhalte (aufgelistete Produkte, Beschreibungen, Preise, Herunterladen oder Kopieren von Informationen im Namen eines anderen Händlers, Verwendung von Daten, Software, Soundclips, Grafiken, Bilder, Texte, Fotos, Tools, Extraktion und Wiederverwendung von Datenbankinhalten).
23.4 Die Website und die mobile Anwendung oder Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, verkauft oder für gewerbliche Zwecke verwertet werden. Es ist verboten, Techniken anzuwenden, die es ermöglichen, eine Marke, ein Logo oder andere Informationen (insbesondere Bilder, Texte, Modelle), deren Eigentümer BLABLACAR BUS ist, ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BLABLACAR BUS zu kopieren.
24. Vertragsdokumente
24.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten:
- dem Fahrausweis;
- den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Sonderbedingungen;
- die Datenschutzerklärung.
24.2 Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen mehrerer Dokumente, geht jeweils das vorrangige Dokument vor (z. B.: der Fahrausweis geht den AVB vor; die AVB gehen der Datenschutzrichtlinie vor).
24.3 Keinerlei Vermerke des Fahrgastes oder seines etwaigen Bevollmächtigten, außer allenfalls die Unterschrift, haben Vertragskraft, es sei denn, BLABLACAR BUS erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
24.4 Alle oben genannten Vertragsdokumente stellen die gesamten zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verpflichtungen dar. Diese Vertragsunterlagen ersetzen und widerrufen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung.
25. Überschriften
25.1 Die in den AVB verwendeten Titel dienen nur der Übersichtlichkeit und tragen nicht dazu bei, die Bedeutung oder Struktur der Bestimmungen dieser AVB zu beschränken.
25.2 Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer Überschrift zu Beginn der Klauseln und einer der Klauseln werden die Überschriften für nicht vorhanden erklärt.
26. Gültigkeit
26.1 Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen der AVB gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gelten diese Bestimmungen als von den AVB abtrennbar. Die übrigen Bestimmungen der AVB gelten in diesem Fall als wirksam und bleiben in Kraft, es sei denn, eine der Vertragsparteien weist nach, dass die annullierte Bestimmung von wesentlicher und entscheidender Natur ist, ohne die sie den Vertrag nicht geschlossen hätte.
27. Duldung
29.1 Setzt eine der Vertragsparteien ihre Rechte aufgrund einer Verletzung der Vertragspflichten durch die andere Vertragspartei nicht durch, so kann dies nicht als Verzicht auf die Erfüllung der betreffenden Vertragspflicht ausgelegt werden, sofern keine Verjährung vorliegt.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand
28.1 Der Vertrag unterliegt französischem Recht (vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Kunden und etwaiger Bestimmungen zur deliktischen Haftung).
28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Gerichtsbarkeit des Berufungsgerichts Paris. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus den vorliegenden AGB in Frankreich oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen..
II. Sonderbedingungen
29. Websites- und Anwendungs-Links
29.1 Links der Websites, auf die der Nutzer zugreifen kann, um einen Fahrausweis zu kaufen
30. Finanzielle Bedingungen und Dauer der Nebenleistungen
1. Auswahl von besonderen Sitzplätzen
Die Möglichkeit für den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten einen, wie in Artikel 5.2 beschriebenen besonderen Sitzplatz auszuwählen wird ab zwei (2) Euro je Sitzplatz, zusätzlich zum Preis des Fahrausweises, berechnet.
2. Gutscheine
Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal vier (4) Monaten, die nicht überschritten werden darf.
3. Zusätzliches Gepäckstück
Die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks über die nach Artikel 14 zulässige Anzahl von Gepäckstücken hinaus wird mit drei Euro und neunundneunzig Cent (€3,99) berechnet.
4. Flex-Option
Die Option für den Passagier, der seine Bestellung auf der Website oder in der Anwendung aufgegeben hat, die Flex-Option zu abonnieren, die eine Stornierung oder Änderung ohne Verwaltungsgebühren gemäß Artikel 10.7 ermöglicht, wird mit mindestens 15 % des Reisepreises in Rechnung gestellt Neunundneunzig Euro-Cent (0,99 €), der genaue Betrag wird bei der Bestellung auf der Website und vor dem Abonnement mitgeteilt.
31. ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN NACH LAND
Die folgenden abweichenden Bestimmungen gelten für Reisen in den unten aufgeführten Ländern.
1. Italien
Die Bestimmungen des Artikels 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar und werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
11.1 Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden, um in unseren Bussen zu fahren.
11.2 Für Inlandsreisen können Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren alleine reisen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisevollmacht und eines Ausweises (Nationalausweis, Reisepass oder eines von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten Dokuments mit ähnlichem Ausweisbild) sind. Ab dem 16. Lebensjahr können Minderjährige alleine reisen.
11.3 Bei Auslandsreisen müssen Minderjährige unter 14 Jahren, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, die Formalitäten erfüllen, die für die Reise in ein anderes Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wenn sie von einer anderen erwachsenen natürlichen Person begleitet werden. Ein italienischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Italien muss im Besitz einer Begleiterklärung für einen Minderjährigen sein (verfügbar unter https://www.poliziadistato.it/statics/31/modulo_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf), die von einem seiner Eltern unterzeichnet und von den zuständigen Behörden (z.B. der Questura in Italien) abgestempelt ist, zusammen mit einer lesbaren Fotokopie eines offiziellen Dokuments, das die Identität des Unterzeichners nachweist und den Namen der erwachsenen natürlichen Person angibt, der der Minderjährige anvertraut ist. Die oben genannte Erklärung gilt nur für eine Hin- und Rückfahrt und für einen Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten.
11.4 Für internationale Reisen müssen Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren zusätzlich zu den in Artikel 11.1 genannten Bedingungen im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisegenehmigung und eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder ein von einer öffentlichen Verwaltung ausgestelltes Dokument mit ähnlichem Ausweis) sein.
2. Deutschland
Art. 12 wird wie folgt ergänzt:
„Mitnahme von Rollstuhl bzw. Gehhilfen
12.21 Fahrgäste mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf die unentgeltliche Mitnahme ihres Rollstuhls, soweit diese faltbar und ohne elektrischen Antrieb sind.
12.22 Alle Rollstühle, die im Fahrgastraum benötigt werden, müssen unabhängig vom Herstellungsdatum über Befestigungspunkte für die Sicherung, die sogenannten Kraftknoten, nach DIN 75078-2 verfügen und eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben.
12.23 Um die Beförderungsmöglichkeit zu prüfen, wird der Fahrgast gebeten die genaue Bauart des Rollstuhls oder anderer Gehhilfen vor der Buchung und bis spätestens 7 Tage (bei Beförderung im Fahrgastraum) bzw. 36 Stunden (bei Beförderung im Gepäckraum) vor Fahrtantritt telefonisch dem Kundenservice mitzuteilen.
12.24 Der Fahrgast versichert die Befolgung der oben genannten Normen und, dass der Rollstuhl funktionstüchtig und technisch so beschaffen ist, dass er auf der Fahrt sicher verwendet werden kann.“
Art. 23.1 ist nicht anwendbar.
Die Bestimmungen des Artikels 30, 1, b) der Finanziellen Bedingungen und der Dauer der Nebenleistungen werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
„Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal drei (3) Jahren, die nicht überschritten werden darf.“
Es gilt zusätzlich und in Ergänzung zu diesen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen für eine Teilstrecke in Deutschland die „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 27.02.1970 (BGBl I, S. 230) in der jeweils gültigen Fassung.
3. Polen
Art. 28 dieser Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen sind nicht anwendbar und werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
28.1 Diese Vertrag unterliegt polnischem Recht.
28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der allgemeinen polnischen Gerichte. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus dem vorliegenden Vertrag in Polen oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen.
Version gültig bis zum 12/11/2024
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
Die vereinfachte Aktiengesellschaft COMUTO PRO mit einem Kapital von 37 771 362,00€, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 842 132 557 und mit Gesellschaftssitz in der avenue de la République 84 in 75011 Paris (Frankreich) hat als Hauptaktivität die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen in Fernbussen, wobei diese Aktivität insbesondere unter der Marke „ BlaBlaCar “ und „ BlaBlaCar Bus “ (nachstehend „ BLABLACAR BUS “) betrieben wird.
Die Aktivität wird gemäß der Lizenz für die gewerbliche Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße im Auftrag eines Dritten per Fernbus und Reisebus Nr. 2018/11/0002102, die vom Präfekten der Region Ile-de-France ausgestellt wird, und gemäß den von den zuständigen Behörden ausgestellten Genehmigungen, betrieben.
COMUTO PRO bietet nationale und internationale Beförderungsdienste an und stellt Fernbusfahrausweise aus.
COMUTO PRO bietet ebenfalls in seinem Namen und in seinem Auftrag Dienstleistungen an (Nebenleistungen), darunter:
- Auswahl besonderer Sitzplätze,
- Gutscheine,
- Aktionscodes.
1. Definitionen
Aktionscode: Definition unter Artikel 5.12.
Allgemeine Beförderungsverkaufsbedingungen (AVB): Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen, die im vorliegenden Dokument im Einzelnen aufgeführt sind.
„Beförderungsdienstleistung(en)“ bezeichnet sämtliche vom Fahrgast gebuchte Transportdienstleistungen, die von BLABLACAR BUS oder seinen Kooperationspartnern geleistet werden;
Bevollmächtigter: Definition unter Artikel 4.2.
BLABLACAR BUS : die in der Einleitung genannte Gesellschaft.
Buchung: Definition unter Artikel 5.1., die sich auf Bestellungen bezieht, die vom Fahrgast oder seinem möglichen Vertreter über die Website, die mobile Anwendung oder eine Kooperationspartnerwebsite erteilt werden.
Dienstleistungen: entspricht sämtlichen Leistungen, d.h. Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLACAR BUS über die Website und die Mobile Anwendung anbietet.
Fahrausweis: Definition unter Artikel 7.1.
Fahrgast: die auf dem Fahrausweis angegebene natürliche Person.
Fahrtstrecke: Die besondere Strecke, für die sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter entscheiden und die insgesamt oder teilweise eine oder mehrere Verbindung(en) umfasst.
Gutschein: Definition unter Artikel 5.11.
Kooperationspartnerwebsite: Alle Websites von Dritten, die auf die Website zur Buchung der Fahrausweise weiterleiten.
Kundenkonto: Einen für den Fahrgast oder für seinen etwaigen Bevollmächtigten reservierten digitalen Bereich, auf den über gewisse Websites und mobile Anwendung mittels Benutzername und Code zugegriffen werden kann, und in dem Informationen zum Fahrgast (personenbezogene Daten, Reservierungen, Bankkarten, Gutscheine usw.) insbesondere mit dem Ziel hinterlegt sind, bei künftigen Buchungen des Fahrgasts diese Daten voreinzutragen.
Mobile Anwendung: Die von BLABLACAR BUS entwickelte Anwendungssoftware, die, soweit verfügbar, dieselben Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen auf mobilen elektronischen Geräten bereitstellt wie diejenigen, die normalerweise mit einem Computer über die Website aufgerufen werden können.
Nebenleistungen: weitere und zusätzliche Leistung(en) zur Beförderungsdienstleistung.
Partei(en): BLABLACAR BUS und/oder der Fahrgast.
Kooperationspartner: Ein Busunternehmen für Fernbusreisen, mit welchem BLABLACAR BUS eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat.
Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität: Jede Person, deren Mobilität bei der Nutzung der von BLABLACAR BUS bereitgestellten Transportmittel aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden) Behinderung, eines geistigen oder intellektuellen Entwicklungsrückstands oder aus allen anderen Behinderungsgründen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand eine angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung der Beförderungsdienstleistungen erfordert, die sämtlichen Fahrgästen zur Verfügung gestellt werden.
Personenbezogene Daten: Definition unter Artikel 5.6.
Reiseunterlagen: Unterlagen, die alle Aspekte einer Strecke oder mehrerer Strecken umfassen und mit einer Referenznummer verbunden sind, die dem Fahrgast per Bestätigungsmail oder in Form einer schriftlichen Bestätigung auf Papier auf den verschiedenen Websites mitgeteilt wird.
Sonderbedingungen: die geltenden Verkaufs- und Beförderungsbedingungen.
Verbindung: Die von BLABLACAR BUS vollständig vordefinierte Fahrtstrecke im Fernbus, also von der ersten Abfahrtshaltestelle bis zur Endhaltestelle.
Verkaufsstellen: Die auf der Website genannten physischen Schalter und Fahrkartenautomaten, an denen die Fahrausweise verkauft werden.
Vertrag: Definition unter Artikel 4.1.
Website: Die Websites, die in den Sonderbedingungen angegeben sind.
2. Geltungsbereich
2.1 Das vorliegende Dokument beschreibt die Allgemeinen Beförderungsverkaufsbedingungen für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen.
2.2 Die AVB regeln uneingeschränkt sämtliche Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die auf der Website aufgeführt und von BLABLACAR BUS über die Website, die mobile Anwendung, über eine Verkaufsstelle oder über eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite, zum Verkauf angeboten werden.
2.3 Die AVB definieren das Vertragsverhältnis zwischen BLABLACAR BUS und dem Fahrgast ungeachtet etwaiger weiterer Sonderbedingungen, welche die Parteien vereinbaren und die auf dem Fahrausweis ausgewiesen sind.
3. Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
3.1 Beim Buchungsvorgang wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestätigung der Buchung streng der vorherigen und vorbehaltlosen Annahme der gesamten Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegt, die auf folgender Weise erfolgt:
- Annahmevorgang bei der Bestellung des Fahrausweises über die Website oder die mobile Anwendung unter Anerkennung der im Zeitpunkt der Zahlung geltenden Verkaufsbedingungen;
- Mündliche Angabe durch den Mitarbeiter, der auf die AVB auf der Website für Fahrausweisbuchungen bei einer Verkaufsstelle hinweist.
3.2 Bei wie auch immer gearteten Vorbehalten des Fahrgasts gegenüber den AVB wird der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter aufgefordert, auf die Fortsetzung des Buchungsvorgangs bei einer Verkaufsstelle zu verzichten. Andernfalls wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass der Fahrgast die AVB angenommen hat, wenn er den Buchungsvorgang oder bei einer Verkaufsstelle bis zum Abschluss fortsetzt.
3.3 Die AVB sind bei der Ausführung der Buchung über die Website und die mobile Anwendung zugänglich.
3.4 Im Anschluss an die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle und vor Ausführung der bestellten Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden die für die Buchung oder Kauf geltenden AVB auf einem dauerhaften Datenträger (im PDF-Format) an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Dies gilt für jede Form der Buchung oder Kauf, unabhängig auf welchem Wege (Internet, Verkaufsstelle) diese erfolgt. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, werden die AVB auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben.
3.5 Da die AVB geändert werden können, gilt jeweils die Version, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle Anwendung findet.
4. Abschluss des Beförderungsvertrags
4.1 Bei dem Vertrag, den BLABLACAR BUS und der Fahrgast schließen, handelt es sich um einen Beförderungsvertrag im Sinne von Artikel 3c) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und Rates, der aus sämtlichen Vorschriften der vorliegenden AVB sowie den weiteren Dokumenten zusammengesetzt ist, die Artikel 26.1 vorsieht (nachstehend „ Vertrag “ genannt).
4.2 Führt ein Dritter die Buchung für den Fahrgast aus, so erklärt dieser Dritte, dass er namens und auftrags des Fahrgasts handelt, der die von ihm gebuchten Dienstleistungen in Anspruch nehmen wird und er bestätigt zudem, dass er als Bevollmächtigter im Sinne der entsprechenden Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen handelt (nachstehend „ Bevollmächtigter “).
4.3 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite und bei den Verkaufsstellen stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Fahrgast dar. Mit der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten wird ein verbindliches Angebot des Fahrgastes abgegeben. Der Vertrag wird wirksam erst abgeschlossen, wenn das Angebot durch BLABLACAR BUS angenommen wurde, entweder in einer Bestätigungsemail oder auf andere Art.
4.4 Der Vertrag wird in mehrere Sprachen übersetzt, die zu Informationszecken auf der Website zur Verfügung stehen.
5. Modalitäten zur Ausführung einer Buchung
5.1 Bei einer Buchung handelt es sich um den Vorgang, durch den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter sämtliche Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen bei BLABLACAR BUS unabhängig von der verwendeten Vorgehensweise reserviert, mit Ausnahme des direkten Kaufs der Fahrausweises bei einer Verkaufsstelle, wodurch sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter verpflichten, den Preis für die betreffenden Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen zu entrichten (die „Buchung“).
Suche und Auswahl der Strecke
5.2 BLABLACAR BUS stellt den Fahrgästen auf der Website und mobilen Anwendung eine Suchmaschine zur Verfügung, die auf unterschiedlichen Suchkriterien aufbaut (Abfahrtsort, Zielort, Termine, Anzahl der Fahrgäste usw.). Wählt sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter mit dem eigenen Kundenkonto ein, so stehen über die Suchmaschine bestimmte weitere Funktionen zur Verfügung. BLABLACAR BUS bittet den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten unabhängig von der jeweiligen verwendeten Art der Buchung, diese Suchmaschine aufmerksam zu nutzen, um das für den Fahrgast am besten geeignete Angebot zu ermitteln. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter, die bei einer Verkaufsstelle buchen, können auch den jeweiligen Ansprechpartner bitten, die passende Strecke zu ermitteln.
5.3 Der Fahrgast bestätigt und erklärt sich einverstanden, dass die Auswahl der Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die seinen Anforderungen entsprechen, unter seiner alleinigen Verantwortung oder jener seines etwaigen Bevollmächtigten erfolgt.
5.4 Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter wird bei der Buchung eines Fahrausweises für die Hin- und Rückfahrt darauf hingewiesen, dass beide Fahrtstrecken von demselben Fahrgast in Anspruch genommen werden müssen. Andernfalls müssen zwei gesonderte Fahrausweise für eine einfache Fahrt erworben werden.
5.5 Für bestimmte Verbindungen bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten die Möglichkeit an, in jedem Fernbus einen besonderen Platz aus einer Reihe gesondert ausgewiesener Plätze für einen Aufpreis zu buchen, sofern die Buchung über die Website, die mobile Anwendung oder eine Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben wird. Diese Nebenleistung von BLABLACAR BUS wird dann angeboten, wenn am Reisetag keine Notwendigkeit besteht, für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder schwangeren Frauen den vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten reservierten Platz vorzubehalten. Im letzteren Fall erstattet BLABLACAR BUS dem Fahrgast den Aufpreis innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen ab dem Reisetag.
Bereitstellung personenbezogener Daten
5.6 Bei jeder Ausführung einer Buchung oder einem Kauf bei einer Verkaufsstelle muss BLABLACAR BUS Informationen zum Fahrgast erheben, die als personenbezogene Daten bewertet werden können, sowie Daten zu einer Zahlungskarte (die „personenbezogenen Daten“). Diese personenbezogenen Daten werden automatisch voreingetragen, wenn sich der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter in das Kundenkonto einloggt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter erklären, dass der Fahrgast die Datenschutzrichtlinien von BLABLACAR BUS vollständig zur Kenntnis genommen hat und in die Erfassung der Daten zu den in den Datenschutzrichtlinien genannten Bedingungen und Zwecken einwilligt.
5.7 Der Fahrgast bestätigt die Richtigkeit und Genauigkeit der von ihm oder seinem etwaigen Bevollmächtigten bei der Buchung oder dem Kauf an einer Verkaufsstelle bereitgestellten personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang ist der Fahrgast gehalten, dafür zu sorgen, dass die im Kundenkonto hinterlegten personenbezogenen Daten aktuell sind. Die vorliegende Bestätigung findet dann keine Anwendung, wenn eine Unrichtigkeit der personenbezogenen Daten direkt auf einen Betrug oder eine Fahrlässigkeit außerhalb eines Verschuldens des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten oder auch auf Fehler von BLABLACAR BUS bei der Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten zurückzuführen ist.
5.8 Die personenbezogenen Daten sowie die Einzelheiten der Buchung oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle sind in den Reiseunterlagen aufgeführt.
5.9 Der Fahrgast wird über sein Recht informiert, sich in die Widerspruchsliste gegen Telefonwerbung einzutragen, wenn er nicht auf einer Liste für Telefonwerbung erscheinen möchte https://www.bloctel.gouv.fr/.
Zahlung
5.10 Die Bezahlung von Buchungen über die Website, die mobile Anwendung oder Kooperationspartnerwebsites erfolgt durch eines der Zahlungsmittel, die in Artikel 5.11 aufgeführt sind oder gegebenenfalls über einen Gutschein. Die Bezahlung von Buchungen, die bei Verkaufsstellen aufgegeben werden, ist per Bankkarte, in bar oder gegebenenfalls mit einem Gutschein möglich. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter hat die Möglichkeit, die Daten zu (einer) Bankkarte(n) auf dem Kundenkonto zu hinterlegen, damit diese Informationen bei künftigen Buchungen nicht systematisch wieder eingegeben werden müssen.
5.11 Für die Zahlungen sind die folgenden Bankkarten zugelassen:
- Die Bezahlkarten, die in Frankreich vom Carte-Bleue-Netzwerk ausgegeben werden, MASTERCARD, VISA und MAESTRO;
- Die Bezahlkarten, die in der Europäischen Union und in den folgenden Ländern ausgegeben werden: Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, China, Kolumbien, Curaçao, Finnland, Großbritannien, Hongkong, Liechtenstein, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Japan, Kosovo, Marokko, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Peru, Republik Korea, Russland, Serbien, Singapur, Schweiz, Tunesien, Türkei, USA, Uruguay, Zypern;
- Die Karten der Netze EUROCARD, MASTERCARD, und VISA, iDeal und Bancontact, Paypal, Sofort und Dot.pay. Diese Zahlungen erfolgen über ein sicheres 3D Secure-System.
5.12 Bei einer Stornierung einer Buchung erhält der Fahrgast eine Erstattung in Form eines Gutscheins (der „Gutschein“) gemäß Artikel 10. Dieser Gutschein wird an die vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Sofern der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter keine E-Mail-Adresse haben, wird der Gutschein auf dem Weg übermittelt, den der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter vorgeben. Dieser Gutschein kann zum Kauf sämtlicher Beförderungsdienstleistungen oder Nebenleistungen verwendet werden, die BLABLACAR BUS, die von BlaBlaCar Bus betrieben werden. Folglich kann der Gutschein nicht für den Kauf von Diensten verwendet werden, die auf der BlaBlaCar-Busplattform vertrieben und von einem BlaBlaCar-Partner betrieben werden. Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer, die die in den Sonderbedingungen angegebene Dauer nicht überschreiten darf. Er darf in diesem Zeitraum gegebenenfalls auch mehrfach eingesetzt werden, den in der Bestellung angegebenen Betrag jedoch nicht überschreiten. Der Gutschein kann nicht zum Kauf von Fahrausweisen verwendet werden, die bereits zu einem Sondertarif angeboten werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den bei der Bestellung zu zahlenden Preis, kann der Fahrgast den Code des ursprünglichen Gutscheins verwenden, um den Restbetrag in Anspruch zu nehmen.
5.13 Im Rahmen von gewerblichen Aktionen, von Preisausschreiben oder anderen Marketingmaßnahmen, kann der Fahrgast Aktionscodes erhalten („Aktionscodes“).
5.14 Die Aktionscodes unterliegen bestimmten Regelungen, welche BLABLACAR BUS für die betreffenden Maßnahmen aufstellt.
Bestätigung der Buchung
5.15 Buchungen werden erst mit der wirksamen und vollständigen Bezahlung des Preises für die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen bestätigt, die der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter ausgewählt hat. Bei Zahlungsunregelmäßigkeiten oder unvollständiger oder nicht erfolgter Zahlung, aus welchem Grund auch immer, die der Fahrgast oder sein Bevollmächtigter zu vertreten hat, wird die Bestellung sofort entsprechend den Bedingungen in Artikel 10 storniert.
5.16 Bestätigung der Buchung ergibt sich aus dem Versand einer E-Mail an den Fahrgast, in der die Einzelheiten der Buchung und die Referenzangaben der Reiseunterlagen aufgeführt sind.
5.17 Der Fahrgast wird gebeten, die Einstellungen seiner Mailbox zu überprüfen und insbesondere sicherzustellen, dass die Bestätigungsmail nicht direkt in den Spam-Ordner eingestellt wird.
5.18 Die Buchungsbestätigung ist endgültig. Dementsprechend führt jede Änderung durch den Fahrgast zu einer Umbuchung oder Stornierung entsprechend den Bedingungen aus Artikel 10 „Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung“. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgasts oder seines etwaigen Bevollmächtigten, die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen entsprechend den Erwartungen des Fahrgasts auszuwählen. Die Richtigkeit der vom Fahrgast oder seinem etwaigen Bevollmächtigten eingegebenen personenbezogenen Daten liegt ebenfalls in deren Verantwortung, es sei denn, BLABLACAR BUS begeht nachweislich bei der Erhebung, Aufbewahrung oder dem Schutz dieser personenbez
6. Direkter Kauf an Bord
BLABLACAR BUS gestattet nicht den direkten Kauf von Fahrausweisen an Bord des Fernbusses.
7. Fahrkarte und andere Dokumente
7.1 Im Anschluss an die Bestätigung der Buchung bei einer Verkaufsstelle, über Internet oder durch einen Kooperationspartner übergibt BLABLACAR BUS dem Fahrgast einen auf den Namen des Fahrgasts ausgestellten gültigen Fahrausweis, welcher nachweist, dass ein Beförderungsvertrag zwischen BLABLACAR BUS und dem besagten Fahrgast geschlossen wurde (der „ Fahrausweis “).
7.2 BLABLACAR BUS kann zwei Arten von Fahrausweisen ausstellen: den e-Fahrausweis und den Fahrausweis in Papierform.
7.3 Der e-Fahrausweis wird dem Fahrgast im Rahmen von Buchungen zugestellt, die über die Website, die mobile Anwendung oder die Weiterleitung von einer Kooperationspartnerwebsite aufgegeben werden. Verfügt der Fahrgast über keine E-Mail-Adresse oder weigert er sich, diese anzugeben, wird ihm eine Nummer für die Reiseunterlagen übermittelt, mit der er den e-Fahrausweis von der Website herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird zudem auf dem etwaigen Kundenkonto des Fahrgasts hinterlegt, von dem er ihn ebenfalls herunterladen kann. Der e-Fahrausweis wird dem Fahrer des Fernbusses entweder in elektronischer Form oder in ausgedruckter Form vorgelegt.
7.4 Der Papierfahrausweis wird an den Verkaufsstellen ausgestellt.
7.5 Die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen werden nur für den Fahrgast erbracht, der auf dem Fahrausweis genannt ist. Dementsprechend behält sich BLABLACAR BUS das Recht vor, die Identität des Fahrgasts zu prüfen, der einen Fahrausweis vorzeigt
7.6 Für internationale Strecken müssen die Fahrgäste die Dokumente mit sich führen, die erforderlich sind, um die betreffenden Grenzen zu passieren. Den Fahrgästen wird empfohlen, auf der Website noch vor Antritt der Reise die Rubrik zu den Identitätsdokumenten aufzurufen.
7.7 Bei einem Verlust des Fahrausweises oder wenn der Fahrgast ihn dem Fahrer nicht vorzeigen kann, wird der Fahrgast aufgefordert, einfach seine Identität nachzuweisen
8. Hygiene- und Verwaltungsvorschriften
8.1 Die in der Regel für die Ausführung der Fahrstrecke erforderlichen Hygiene- und Verwaltungsvorschriften werden auf der Website von BLABLACAR BUS , in der mobilen Anwendung und der Bestätigungsmail angegeben. Es obliegt dem Fahrgast sowie seinem etwaigen Bevollmächtigten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Die auf der Website enthaltenen Informationen betreffen Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
8.2 Es obliegt dem Fahrgast, die polizeilichen, zoll- und gesundheitsrechtlichen Formalitäten auszuführen und zu bezahlen, die für die Reise wahrzunehmen sind, wie das Mitführen eines Reisepasses, eines Personalausweises, einer Aufenthaltsgenehmigung, eines Visums, ärztlichen Attestes usw.
8.3 Der Passagier, der Staatsangehöriger eines Landes außerhalb des EWR ist, garantiert, dass er sich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Formalitäten bei seiner Einreise in den EWR bewusst ist und über die hierfür erforderlichen Dokumente verfügt. Der Passagier verpflichtet sich daher, für die Einhaltung der Formalitäten bei den zuständigen Behörden seines Herkunftslandes sowie des Ziel- oder Transitlandes zu sorgen. Für die Einreise in das französische Hoheitsgebiet können die erforderlichen Informationen unten eingesehen werden: https://france-visas.gouv.fr/web/france-visas/assistant-visa Bei grenzüberschreitenden Reisen kann BLABLACAR BUS prüfen, ob der Fahrgast über die erforderlichen Reisedokumente für die Einreise in das Zielgebiet verfügt. Andernfalls kann BLABLACAR BUS die Beförderung des besagten Passagiers verweigern, ohne dass eine Entschädigung verlangt wird.
8.4 BLABLACAR BUS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Fahrgast die Reise zum angegebenen Datum nicht antreten oder eine Grenze auf der Fahrtstrecke nicht passieren kann, sofern diese Ereignisse auf die Nichteinhaltung der Formalitäten durch den Fahrgast zurückzuführen sind.
9. Preise
9.1 Die Preise der Dienstleistungen werden inklusive aller Steuern, Gebühren und damit verbundenen Servicekosten angezeigt. Die Preise beinhalten eine gewisse Anzahl von Handgepäck- und aufgegebenen Gepäckstücken, die gemäß den Bedingungen des Artikels 14 festgesetzt wird.
9.2 Es gibt auf bestimmten Websites Sonderpreise für gewisse Kategorien von Reisenden, die auf die Fahrausweise mit Standardpreisen angewandt werden.
9.3 Die Preise werden in einer Übersicht angezeigt, die auf der Website und in der mobilen Anwendung und auf den Kooperationspartnerwebsites zur Verfügung steht. Diese Informationen werden dem Fahrgast beim Kauf an der Verkaufsstelle vom Verkäufer mitgeteilt. Bei einem Kauf in einer Verkaufsstelle kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die in diesem Fall in der Verkaufsstelle angezeigt wird.
9.4 Die Preisübersicht ändert BLABLACAR BUS in Echtzeit. Für die Buchung oder den Kauf bei einer Verkaufsstelle wird der Preis verwendet, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung durch den Fahrgast oder den Bevollmächtigten oder des Kaufs bei einer Verkaufsstelle gilt. Der Fahrgast oder sein etwaiger Bevollmächtigter akzeptieren diesen Preis durch ihre Bestätigung.
10.Umtauschbedingungen, Stornierung und Rückerstattung
A. Durch den Fahrgast
Allgemeines
10.1 Nach den Bestimmungen des anwendbaren Rechts sind Verträge über Personenbeförderungsleistungen vom Anwendungsbereich entsprechender Vorschriften, die dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Recht auf Widerruf einräumen, ausgeschlossen.
10.2 Dementsprechend können die Beförderungsdienstleistungen und Nebenleistungen, die BLABLACAR BUS im Rahmen der Ausführung des Beförderungsvertrags für den Fahrgast ausführt, nur entsprechend den nachstehenden vertraglichen Bedingungen umgetauscht oder storniert werden.
10.3 Die Bedingungen für den Umtausch, Stornierung und Rückerstattung aus diesem Artikel 10 gelten nur für zum Standardpreis erworbene Fahrausweise. Fahrausweise, die zu einem Sonderpreis erworben werden, können weder umgetauscht noch storniert werden.
10.4 Der Fahrgast muss den Umtausch oder die Stornierung spätestens dreißig (30) Minuten vor der Abfahrt beantragen. Bei Umtausch per Telefon muss das Ende dieser Frist – wie auf der Seite „Hilfezentrum“ auf der Website angegeben – innerhalb der Öffnungszeiten des Call Centers liegen (andernfalls endet die Umtauschfrist dann, wenn die letzte Schließung des Call Centers erfolgt). Abweichend davon können Reservierungen für mehr als zehn (10) Personen, die nicht in einem Gruppenangebot enthalten sind, bis vier (4) Tage vor Reiseantritt umgetauscht oder storniert werden.
10.5 Für den Umtausch oder die Stornierung eines Fahrausweises kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden, je nach dem Datum, an dem der Umtausch oder die Stornierung des Fahrausweises beantragt wird. Diese Stornierungsgebühren gelten pro umgetauschter oder stornierter Fahrstrecke und pro Fahrgast unter den unten genannten Bedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Hin- und Rückfahrt zwei Fahrstrecken entspricht, eine Fahrstrecke mit Umsteigen jedoch nur einer Fahrstrecke. Diese Bedingungen gelten auch für Fahrausweise, die mit einem Gutschein gebucht wurden.
10.6 Für Umtausch- oder Stornierungsanträge, die ab dem 30. tag vor dem Abreisetag gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, außer bei Abschluss der in Artikel 10.7 beschriebenen Flex-Option. Die Berechnung basiert auf der genauen Abfahrtszeit (Stunde, Minute, Sekunde). Das bedeutet zum Beispiel, dass 2 Tage 48 Stunden entsprechen.
- Wenn der Antrag zwischen dem 29. Tag vor dem Abreisetag bis einschließlich 7. Tag vor dem Abreisetag, beträgt die Bearbeitungsgebühr 30 % des Preises der Fahrtstrecke einschließlich Steuern;
- Wenn der Antrag weniger als 6. Tag vor dem Abreisetag bis einschließlich als 30 Minuten vor der Abfahrtszeit gestellt wird, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 % des Preises der Fahrtstrecke einschließlich Steuern.
Flex-Option
10.7 Bei der Bestellung über die Website oder die App bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast, oder ggf. seinem Bevollmächtigten, die Möglichkeit, eine Nebenleistung abzuschließen, die es ihm ermöglicht, seinen Fahrausweis bis zu 30 Minuten vor Abfahrt zu stornieren oder umzutauschen (maximal 1 Umtausch), ohne dass hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Diese Nebenleistung kann weder storniert noch umgetaucht werden.
Besondere Umtauschbedingungen
10.8 Jeder Antrag auf Umtausch eines Fahrausweises muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über den Tab “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab,,Hilfezentrum” auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab,, Hilfezentrum” verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Call Center während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab,,Hilfezentrum” der Website.
Ein Umtausch kann nur zu mindestens einem der folgenden Merkmale der Dienstleistung erfolgen:
- Tag und/oder Uhrzeit der Abreise; und
- Nebenleistungen.
10.9 Bei einer Änderung des Tags und/oder der Uhrzeit der Abreise wird der Umtausch gewährt, sofern auf der neu ausgewählten Fahrstrecke noch Plätze zur Verfügung stehen
10.10 Der Umtausch der Nebenleistungen ist nur dann möglich, wenn die beiden folgenden Bedingungen gegeben sind:
- Die Ersatzleistung gehört zu einem bereits bestellten Fahrausweis für einen Fernbus, dessen Plätze bereits für die Reservierung freigegeben sind;
- Die Nebenleistung ist auf der Website, der mobilen App, den vorliegendne Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sonderbedingungen als umtauschbar ausgewiesen.
10.11 Übersteigt der Preis des neuen Fahrausweises den Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so trägt der Fahrgast die Differenz.
10.12 Ist der Preis des neuen Fahrausweises geringer als der Preis des umgetauschten Fahrausweises unter Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr, so erhält der Fahrgast einen Gutschein über den Differenzbetrag.
Besondere Stornierungsbedingungen
10.13 Jeder Antrag auf Stornierung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über die Seite “Buchung” des Kundenkontos auf der Website, oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (iii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich, oder (iv) durch Anruf im Callcenter während der Geschäftszeiten, angegeben in dem Tab “Hilfezentrum” der Website.
Besondere Bedingungen zur Rückerstattung
10.14 Für jede Rückerstattung nach der Stornierung des Passagiers gemäß Artikel 10.A ist ein Kaufgutschein über den Ticketbetrag erforderlich.
Jeder Antrag auf Rückerstattung eines Tickets muss persönlich gestellt werden, entweder (i) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist), oder (ii) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Comuto Pro, Community Relations Team, 84 Avenue de la République, 75011 Paris, Frankreich.
Einzelpersonen können bei ihren Ansprüchen unterstützt werden, indem sie das Call Center während der Geschäftszeiten anrufen, was auf der Seite “Hilfezentrum” der Website angegeben ist.
Mit Ausnahme von Stornierungen, die auf der Seite “Buchung” über das Kundenkonto vorgenommen werden, müssen alle Stornierungs- und Rückerstattungsanträge (einschließlich derjenigen, die über das Formular auf dem Tab “Hilfezentrum” und dann “Kontaktiere uns” auf der Website gesendet werden) das (i) Originalticket und (ii) ein Schreiben, das den Antrag begründet, und (iii) (falls erforderlich) eine Vollmacht enthalten.
B. Durch BLABLACAR BUS
10.15 Im Falle einer Stornierung einer Reise durch BLABLACAR BUS wird BLABLACAR BUS den Fahrgast per E-Mail über die ihm angebotenen Möglichkeiten informieren.
Die Fahrgäste können BLABLACAR BUS (i) jederzeit telefonisch mit der auf ihrem Ticket angegebenen Nummer, zu den im Call Center verfügbaren Zeiten oder (ii) über das auf der Website verfügbare Formular (klicken Sie auf das Tab „Hilfezentrum“ auf die Schaltfläche “Kontaktiere uns”, die am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist).
In jedem Fall kann BLABLACAR BUS dem Fahrgast anbieten, der zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einem Umtausch des Tickets und in bestimmten Fällen eines zusätzlichen Kaufgutscheins wählen kann.
Jede Annullierung einer Reise durch BLABLACAR BUS unterliegt den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über Rechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.
11. Minderjährige
11.1 Um an Bord unserer Fernbusse zu reisen, müssen Minderjährige unter 16 Jahren von einer volljährigen Person (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden
11.2 Minderjährige zwischen 12 und 16 Jahren dürfen im Inland allein reisen, sofern sie eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von ihrem Erziehungsberechtigten oder Vormund unterzeichnete Alleinreisegenehmigung sowie einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder jedes andere, von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokument mit aktuellem Lichtbild) mit sich führen. Ab 16 Jahre dürfen Minderjährige allein reisen.
11.3 Bei Auslandsreisen müssen unbegleitete Minderjährige die geltenden Formalitäten erfüllen, um in ein anderes Land reisen zu dürfen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben. Ein französischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Frankreich muss im Besitz einer von einem seiner sorgeberechtigten Eltern unterzeichneten Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes sein, der eine lesbare Fotokopie eines offiziellen Dokuments beigefügt ist, das die Identität des Unterzeichners nachweist. Ausnahmsweise dürfen für mündig erklärte Minderjährige, die ein Dokument der Mündigkeitserklärung vorgelegt haben, mitreisen und müssen keine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes mit sich führen.
12. Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Recht auf Beförderung
12.1 In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 werden Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihr Recht auf Beförderung in Kenntnis gesetzt, das den folgenden Bedingungen unterliegt.
12.2 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darf eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht verweigert werden.
12.3 Für deren Reservierung oder Fahrausweis darf kein Preiszuschlag erhoben werden.
12.4 Ungeachtet von Artikel 12.2 kann einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Reservierung, die Ausstellung oder Bereitstellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden:
- um geltenden Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die durch Vorschriften des internationalen Rechts, des Unionsrechts oder des nationalen Rechts festgelegt sind, oder um Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nachzukommen, die von den zuständigen Behörden erlassen wurden;
- wenn es wegen der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, physisch nicht möglich ist, den Einstieg, den Ausstieg oder die Beförderung des behinderten Menschen oder der Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise vorzunehmen
12.5 Bei Ablehnung einer Reservierung oder der Ausgabe eines Fahrausweises aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen, erhält die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Informationen zu allen anderen von BLABLACAR BUS angebotenen Ersatzangeboten.
12.6 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die in Besitz einer Reservierung oder eines Fahrausweises ist und die die Anforderungen aus Artikel 12.14 erfüllt, dennoch aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität der Zustieg verweigert, wird dieser Person und jeder Person, die sie begleitet, gemäß Artikel 12.7, Folgendes zur Wahl gestellt:
- die Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt die kostenlose Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt wie im Beförderungsvertrag angegeben und
- sofern machbar, die Fortsetzung der Fahrt oder die Weiterreise mit geänderter Streckenführung durch einen angemessenen alternativen Verkehrsdienst zum im Beförderungsvertrag angegebenen Bestimmungsort.
Das Recht auf Erstattung des für den Fahrausweis bezahlten Betrags wird durch das Fehlen einer Mitteilung gemäß Artikel 12.14 nicht eingeschränkt.
12.7 Wird einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aus den in Artikel 12.4 genannten Gründen eine Reservierung, die Ausgabe oder Zustellung eines Fahrausweises oder das Zusteigen aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert, so kann diese Person verlangen, von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet zu werden, die ihr die benötigte Unterstützung in der Form gewähren kann, dass die in Artikel 12.4 genannten Gründe keine Anwendung mehr finden. Diese Begleitperson wird kostenlos befördert und erhält, soweit möglich, einen Platz neben der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.
12.8 In den in Artikel 12.4 genannten Fällen werden der Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sofort die Gründe genannt und sie kann beantragen, diese Informationen innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem entsprechenden Antrag in schriftlicher Form zu erhalten.
Zugangsbedingungen
12.9 Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können sich auf der Website oder auf der mobilen Anwendung (sofern in der jeweiligen Landesversion verfügbar) die Zugangsbedingungen anzeigen lassen. Auf Antrag einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden ihr diese Bedingungen auf einem Papierdokument zur Verfügung gestellt.
Blinden- oder Assistenzhunde
12.10 Für Blinden- oder Assistenzhunde ist der Zugang zu den Fernbussen von BLABLACAR BUS gestattet, die (i) Personen begleiten, die Inhaber der Karte „Mobilitätsinklusion“ mit den Hinweisen „Behinderung“ und „Priorität“ sind oder (ii) Personen, die für deren Ausbildung verantwortlich sind, während der gesamten Ausbildungszeit.
12.11 Lässt sich eine behinderte Person von einem Blinden- oder Assistenzhund begleiten, so führt dies zu keinen Zusatzkosten.
12.12 Hunde, die behinderte Personen, unabhängig von der Art der Behinderung – sei es des Bewegungsapparates, der Empfindung oder des Geistes – begleiten und deren Eigentümer die Ausbildung des Tieres nachweisen, sind in den Fernbussen von BLABLACAR BUS von der Maulkorbpflicht befreit.
12.13 Bei internationalen Reisen unterliegt die Beförderung von Blinden- oder Assistenzhunden gegebenenfalls der Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Formalitäten, die im Vorfeld wahrzunehmen sind. Es wird Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität empfohlen, diese entsprechend zu überprüfen und zu befolgen.
Bedingungen, zu denen Unterstützung geleistet wird
12.14 Die im vorliegenden Artikel vorgesehene Unterstützung wird für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geleistet, sofern:
- BLABLACAR BUS mindestens sechsunddreißig Stunden im Voraus über den Unterstützungsbedarf in Kenntnis gesetzt wird; und
- sich die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und sich alle weiteren, unter Umständen beteiligten Personen, am angegebenen Ort einfinden:
- i) zu der Uhrzeit, die BLABLACAR BUS im Vorfeld festgelegt hat und die höchstens sechzig (60) Minuten vor der angekündigten Abfahrt terminiert werden kann, es sei denn, BLABLACAR BUS und die Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben sich auf eine kürzere Frist geeinigt; oder
- ii) wenn keine Uhrzeit festgesetzt wurde, mindestens dreißig (30) Minuten vor der angekündigten Abfahrt.
12.15 Im Übrigen informieren Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität BLABLACAR BUS bei der Reservierung oder dem Kauf des Fahrausweises im Vorfeld über ihren besonderen Bedarf hinsichtlich des Sitzplatzes, sofern dieser Bedarf zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.
12.16 BLABLACAR BUS ergreift sämtliche Schritte, um den Erhalt von Mitteilungen von Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu erleichtern, die darin auf ihren Unterstützungsbedarf hinweisen.
12.17 Erfolgt die in den Artikeln 12.14 und 12.15 vorgesehene Mitteilung nicht, ergreift BLABLACAR BUS im Rahmen des Möglichen sämtliche Schritte, um Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität die notwendige Unterstützung beim Einstieg, Erreichen von Anschlussverbindungen oder Ausstieg im Rahmen der Dienstleistungen zu bieten, die sie mit dem Fahrausweis erworben haben.
Schadenersatz für Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
12.18 Unbeschadet der Maßgaben aus dem Artikel bezüglich des Gepäcks haftet BLABLACAR BUS für von BLABLACAR BUS verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen oder anderen Mobilitäts- oder Hilfsgeräten.
12.19 Der in Artikel 12.18 vorgesehene Schadenersatz muss dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte entsprechen.
12.20 Erforderlichenfalls wird jede Anstrengung unternommen, um rasch vorübergehenden Ersatz zu beschaffen. Die technischen und funktionellen Merkmale der Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte entsprechen nach Möglichkeit denjenigen der verloren gegangenen oder beschädigten Rollstühle und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräte.
13. Zustieg und Ablehnung des Zustiegs
13.1 Außer bei abweichenden Hinweisen von BLABLACAR BUS steigt der Fahrgast an der auf dem Fahrausweis genannten Haltestelle in den Fernbus ein.
13.2 Um die Sicherheit des Zustiegs und die Pünktlichkeit zu gewährleisten, sollten sich die Fahrgäste spätestens fünfzehn (15) Minuten vor der auf dem Fahrausweis genannten Abfahrtszeit an der Haltestelle einfinden. Andernfalls kann BLABLACAR BUS die Beförderung von Fahrgästen nicht garantieren, die später als wenigstens fünfzehn (15) Minuten vor der Abfahrt eintreffen, sofern diese Verspätung eine Gefahr hinsichtlich der Sicherheit oder der Einhaltung der Fahrpläne verursacht oder verursachen kann.
13.3 Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen, müssen zwingend Folgendes mit sich führen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für Fahrgäste, die ihren Wohnsitz im Schengen-Raum haben;
- Einen gültigen Reisepass für diejenigen, die ihren Wohnsitz nicht im Schengen-Raum haben. Diese Fahrgäste sollten sich bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat zu einem etwa erforderlichen Visum erkundigen;
- Eine Genehmigung zum Verlassen des Staatsgebietes für unbegleitete Minderjährige, die von einem Erziehungsberechtigten ausgestellt sein muss.
13.4 Vor dem Zustieg haben Fahrgäste, die ins Ausland reisen oder aus dem Ausland kommen auf Anfrage des Fahrers ein gültiges Dokument zum Identitätsnachweis vorzuzeigen, welches mindestens den vollen Namen sowie das Foto des Fahrgasts enthält (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches samt Visum, soweit erforderlich). Der Fahrer hat zu prüfen, ob die Information auf dem Fahrausweis identisch mit den Informationen des von Fahrgast vorgelegten Identitätsnachweises sind.
13.5 In den folgenden Fällen behält sich BLABLACAR BUS das Recht vor, Fahrgästen den Zustieg zu verwehren oder sie während der Reise aufzufordern, den Fernbus zu verlassen:
- Bei Fahrgästen, die über keinen Fahrausweis und keinen gültigen Identitätsnachweis verfügen;
- Bei Fahrgästen, bei denen die Informationen des Identitätsnachweises nicht mit denen auf dem Fahrausweis übereinstimmen.
- Bei Fahrgästen, die nicht die geltenden Verordnungen oder Pflichten aus den vorliegenden AVB, insbesondere denen aus dem Artikel 17 über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, befolgen;
- Sofern Fahrgäste die Gepäckbeschränkungen aus Artikel 15 nicht befolgen; oder
- Sofern die Beförderung oder die fortgesetzte Beförderung des Fahrgasts ein deutliches Risiko für die Sicherheit darstellt.
13.6 In den in Artikel 13.4 genannten Fällen ist BLABLACAR BUS keinesfalls verpflichtet, den Fahrausweis insgesamt oder teilweise zu erstatten oder in sonstiger Form Schadenersatz zu leisten.
14. Gepäck
14.1 Das gesamte Gepäck des Fahrgastes, ob Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, muss den Maßgaben aus dem Artikel über die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Fahrgast verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der Wert der persönlichen Gegenstände, die er mit dem Gepäck aufgibt, keine einhundertfünfzig Euro (150) pro registriertem Gepäckstück überschreitet.
14.2 Die Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass das Gepäck auf zwei (2) Handgepäckstücke beschränkt ist, die in den Stauräumen über den Sitzen oder unter dem besetzten Sitzplatz untergebracht werden können. Der Fahrgast hatn die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten ein (1) Gepäckstück aufzugeben. Ein zusätzliches Gepäckstück kann befördert werden. Dieser Service wird unter den in Artikel 30 genannten Bedingungen zusätzlich in Rechnung gestellt.
14.3 Das aufgegebene Gepäck darf ein Höchstgewicht von dreiundzwanzig (23) Kilogramm und eine Gesamtgröße von zweihundert (200) Zentimetern (Länge + Breite + Tiefe) nicht überschreiten.
14.4 BLABLACAR BUS behält sich das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, wenn das Gepäck nicht den Bedingungen aus den Artikeln 14.1, 14.2 und 14.3 entspricht.
14.5 Das Gepäck muss zwingend mit dem Namen, der Telefonnummer und der Adresse des betreffenden Fahrgastes gekennzeichnet sein. Der Fahrgast kann auch seine E-Mail-Adresse angeben. Es obliegt dem Fahrgast selbst, sein Gepäck zu kennzeichnen und dies liegt in seiner alleinigen Verantwortung.
14.6 Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen ordnungsgemäß in Koffer, Schutzabdeckungen, Taschen oder anderen geeigneten Behältnissen verpackt sein, die einer normalen Handhabung standhalten. Zerbrechliche Gegenstände müssen besonders verpackt und gekennzeichnet sein. Die Fahrgäste sind alleine für die Verpackung ihrer Gepäckstücke verantwortlich. Der Fahrgast verpflichtet sich, bei den aufgegebenen Gepäckstücken keine Computerausrüstung (Computer, Tablet, Mobiltelefon, Kopfhörer…), Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass…) und Bargeld mitzuführen. Diese Gegenstände können im Handgepäck transportiert werden, das in der Obhut des Fahrgastes bleibt.
14.7 Aus Sicherheitsgründen und/oder zum Schutz und/oder auf Ansuchen der Behörden, können Fahrgäste zu einer Kontrolle ihrer Gepäckstücke aufgefordert werden. Weigern sich Fahrgäste, dieser Aufforderung nachzukommen, kann BLABLACAR BUS die Beförderung dieser Fahrgäste und ihrer Gepäckstücke ablehnen.
14.8 Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch einen Unfall, der durch den Einsatz des Fernbusses verursacht wurde, führt dazu, dass das Beförderungsunternehmen für alle nachgewiesenen Schäden, für die es haftbar gemacht wird, Schadensersatz leisten.
14.9 Für Verluste oder Beschädigungen von aufgegebenem Gepäck gilt Folgendes:
- Der Fahrgast muss den Fahrer entsprechend in Kenntnis setzen;
- Bei der zuständigen Polizeibehörde muss Anzeige erstattet werden (es sei denn, ein Diebstahl des Gepäcks ist auszuschließen);
- Spätestens 15 Tage nach Ende der Fahrt muss per Einschreiben mit Rückschein an die in Artikel 22 genannte Adresse eine entsprechende Bestätigung versandt werden.
Werden die vorgenannten Schritte nicht durchgeführt, so erkennt BLABLACAR BUS keine Beschwerden an. Gleichwohl steht es dem Fahrgast frei, Beschwerdeen über den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, von denen in Artikel 23 die Rede ist, geltend zu machen oder bei den zuständigen Gerichten etwaige rechtliche Schritte einzuleiten.
14.10 Bei einer ordnungsgemäß formulierten Beschwerde entsprechend den Bestimmungen aus 14.9 muss der Fahrgast alle erforderlichen Nachweise vorlegen (Rechnungen der in den Gepäckstücken beförderten Waren, Fotografien der Waren usw.), um den Ersatz des Schadens beantragen zu können, andernfalls kann sein Antrag von BLABLACAR BUS abgelehnt werden, ohne dass dies das Recht des Fahrgasts einschränken würde, sich an den Mediator oder die Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, die in Artikel 23 aufgeführt sind, oder auch an die zuständigen Gerichte zu wenden
15. Tiere
15.1 Abgesehen von den Führ- oder Assistenzhunden sind Tiere an Bord nicht erlaubt.
16. Verspätung und Stornierung
16.1 BLABLACAR BUS verpflichtet sich, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, die auf dem Fahrausweis des Fahrgasts angegebenen Zeiten einzuhalten.
16.2 Geht BLABLACAR BUS angemessenerweise davon aus, dass die Reise storniert wird oder sich die Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als einhundert und zwanzig (120) Minuten verzögert oder auch bei einer Überbuchung, steht dem Fahrgast Folgendes zur Wahl:
- zum frühest möglichen Zeitpunkt Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort ohne Aufpreis und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben;
- Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort
16.3 Bietet BLABLACAR BUS dem Fahrgast nicht die in Artikel 16.2 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Artikel 16.2 einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. BLABLACAR BUS zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.
16.4 Wird der Kraftomnibus während der Fahrt betriebsunfähig, bietet BLABLACAR BUS entweder die Fortsetzung des Verkehrsdienstes mit einem anderen Fahrzeug von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, oder die Beförderung von dem Ort, an dem sich das betriebsunfähige Fahrzeug befindet, zu einem geeigneten Wartepunkt oder Busbahnhof, von dem aus die Fortsetzung der Reise möglich ist, an.
16.5 Wird die Dienstleistung storniert oder verzögert sich die Abfahrt des Fernbusses um mehr als einhundertzwanzig (120) Minuten, hat der Fahrgast das Recht, die Reise fortzusetzen, sich umleiten zu lassen oder die Erstattung des Fahrpreises durch BLABLACAR BUS gemäß vorstehendem Artikel 16.2 zu beantragen.
16.6 Die in Artikel 16.2 und 16.5 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 Tagen, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist. Die Erstattung des vollen Fahrpreises in der entrichteten Höhe erfolgt für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt sowie für bereits durchgeführte Teile, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes zwecklos geworden ist. Die Kosten für Zeitfahrkarten werden anteilsmäßig erstattet. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden.
16.7 Bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes informiert BLABLACAR BUS oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem Busbahnhof abfahren, so rasch wie möglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, über die Lage und, sobald diese Informationen vorliegen, über die voraussichtliche Abfahrtszeit.
16.8 Versäumen Fahrgäste nach Maßgabe des Fahrplans aufgrund einer Annullierung oder Verspätung einen Anschluss an einen Verkehrsdienst, so unternimmt BLABLACAR BUS oder gegebenenfalls der Busbahnhofbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen, um die betreffenden Fahrgäste über alternative Anschlüsse zu unterrichten.
16.9 Die gemäß Artikel 16.7 und 16.8 erforderlichen Informationen übermittelt BLABLACAR BUS per E-Mail an die vom Fahrgast mitgeteilte E-Mail-Adresse, der sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf diesem Weg in Kenntnis gesetzt zu werden. Andernfalls wird BLABLACAR BUS die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, den Fahrgast mittels der von ihm bereitgestellten Kontaktdaten zu informieren.
16.10 Bei Annullierung einer Fahrt sowie bei einer Verzögerung der Abfahrt von einem Busbahnhof von mehr als 90 Minuten bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden bietet BLABLACAR BUS den Fahrgästen kostenlos Folgendes an:
- Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen sind; und
- außer in Fällen einer Stornierung oder Verzögerung aufgrund von schwerem Unwetter oder Naturkatastrophen, die die Ausführung der Dienstleistung beeinträchtigen, ein Hotelzimmer oder eine andere Unterbringungsmöglichkeit sowie Beistand bei der Organisation der Beförderung zwischen dem Busbahnhof und dem Ort der Unterbringung, sofern ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr erforderlich ist.
- Bei der Anwendung dieses Artikels richtet BLABLACAR BUS besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und etwaigen Begleitpersonen;
16.11 Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Artikel 16 schränken die Möglichkeiten des Fahrgasts nicht ein, sich an die zuständigen Gerichte zu wenden, um einen Ersatz des Schadens geltend zu machen, der ihm durch die Stornierung oder Verzögerung entstanden ist.
17. Hygiene und Sicherheit an Bord
17.1 BLABLACAR BUS setzt angemessene Mittel ein, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.
17.2 Ergreift der Fahrer Maßnahmen, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten und erteilt er im Bedarfsfall entsprechende Anweisungen, so sind die Fahrgäste verpflichtet, diese zu befolgen.
17.3 Über Pausen entscheidet der Beförderer oder Fahrer, um den Pflichten bezüglich der Sicherheit sowie den Vorschriften zu Fahrt- und Ruhezeiten von Fahrern zu entsprechen.
17.4 Die Beförderung von Gefahrgut oder illegalen Gütern ist in den Fernbussen von BLABLACAR BUS , sei es an Bord oder mit dem aufgegebenen Gepäck, verboten, dies gilt insbesondere für:
- Betäubungsmittel;
- Waffen;
- Brennstoffe;
- Batterien mit Elektrolyt;
- Elektroroller;
- Kreiselräder;
- Elektrisch unterstützte Falträder;
- Feuerwerkskörper, Knallkörper, Bengalisches Feuer, Leuchtfeuer, Soft-Air-Waffen, Anzündmittel, Tränengas; oder
- Campingkocher, Gasflaschen, Tauchflaschen mit Sauerstoff.
17.5 Der Fahrgast verpflichtet sich, an Bord des Fernbusses folgende Regelungen zu befolgen:
- Kein Ansprechen des Fahrers während der Fahrt;
- Den Sicherheitsgurt anzulegen;
- Während der Fahrt nicht im Mittelgang verkehren, außer um zur Toilette zu gehen;
- Sämtliche Sicherheitsanweisungen des Fahrers oder des Fahrgastinformationssystems zu befolgen;
- Die Fahrt nicht in betrunkenem oder berauschtem Zustand anzutreten;
- Verbot von E-Zigaretten, zu rauchen, Betäubungsmittel, Alkohol und/oder verbotenen Mittel zu konsumieren;
- Den Fahrgastbereich und die Ausstattungen sauber zu halten;
- Den vom Fahrer zugewiesenen Platz einzunehmen;
- Sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten;
- Während der gesamten Fahrt Mobiltelefone auf stumm zu schalten;
- Kein Betrieb von Geräten, die Lärm oder Geräusche verursachen (ausgenommen mit Kopfhörer);
Fahrgäste, die Minderjährige begleiten, haben diese zu beaufsichtigen und müssen mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass die Sicherheitsvorschriften an Bord eingehalten werden.
Für die Sicherheit unserer jungen Fahrgäste dürfen Kinder zwischen 0 und 3 Jahren nur mit einem ihrem Alter angemessenen Kindersitz mitfahren. Fahrgäste mit Kindern müssen diesen einen altersgerechten Kindersitz zur Verfügung stellen, der mit einem Zwei-Punktgurt, welcher von der Begleitperson mitgeführt werden muss, gesichert werden kann.
17.6 Bei Halten müssen die Fahrgäste die folgenden Regeln beachten:
- Pflicht, den Fernbus zu verlassen, sofern der Fahrer, Polizisten oder Zollbeamte dies verlangen;
- Erlaubt der Fahrer den Fahrgästen, während der Pausen an Bord zu bleiben, so dürfen diese den Fahrer während seiner Pause nicht stören;
- Pflicht des Fahrgasts, an Ausstieggsstellen an Bord zu bleiben, sofern der Zielort noch nicht erreicht ist, es sei denn, der Fahrer erteilt gegenteilige Anweisungen;
- Verbot, das aufgegebene Gepäck während der Reise herauszuholen, es sei denn, es handelt sich um einen ordnungsgemäß begründeten Fall (z. B.: medizinischer Bedarf);
- Einhaltung der festgelegten Pausenzeiten – der Fahrer behält sich das Recht vor, auch dann weiterzufahren, wenn Fahrgäste die Pausenzeiten nicht einhalten, und kann für das Fehlen eines Fahrgasts nicht haftbar gemacht werden.
18. Haftung
18.1 BLABLACAR BUS verpflichtet sich, alle ihre Fähigkeiten und Ressourcen einzusetzen, um den Fahrgast bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zufrieden zu stellen.
18.2 BLABLACAR BUS kann vom Fahrgast nur nach den Bedingungen der allgemeinen Rechtsvorschriften in Anspruch genommen werden.
18.3 Demzufolge kann BLABLACAR BUS dann haftbar gemacht werden, wenn die Gesellschaft ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, außer in Fällen höherer Gewalt, die die weitere Ausführung der Vertragspflichten aufgrund von Ereignissen verhindern, die BLABLACAR BUS nicht zu vertreten hat und die sie angemessenerweise bei Abschluss des Vertrags nicht hat vorhersehen können und deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen gemäß der rechtlichen Definition aus Artikel 1218 Code civil nicht vermieden werden können.
18.4 BLABLACAR BUS haftet im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur für die unmittelbaren Folgen der vom Fahrgast geltend gemachten Nichterfüllung.
18.5 In jedem Fall haftet BLABLACAR BUS nicht für alle im Rahmen des vorliegenden Vertrags einforderbaren direkten Schäden, die über zweihundertzwanzigtausend (220 000, 00 EUR) Euro je Fahrgast und über eintausendzweihundert (1 200 EUR) Euro je verlorenem oder beschädigtem Gepäckstück hinausgehen, wobei diese von der oben genannten Obergrenze abgezogen werden.
Bei der Beschädigung eines Rollstuhls, jedes anderen Mobilitäts- oder Unterstützungshilfen darf der Betrag des beanspruchbaren Schadenersatzes und der Zinsen nicht über den Kostenbetrag für einen Ersatz mit gleichwertigen Funktionen oder für die Reparatur der verlorenen oder beschädigten Hilfen hinausgehen.
In jedem Fall gilt, dass BLABLACAR BUS nur für die bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schäden und entsprechend den im vorliegenden Vertrag vorgesehenen Begrenzungen haftbar gemacht werden kann.
19. Hilfe
19.1 BLABLACAR BUS stellt auf der Website unter den Rubriken „Hilfezentrum” und ,,Kontaktiere uns“ ein Formular für Unterstützungs- und Beschwerdezwecke zur Verfügung, welches am Ende jedes Artikels auf dem Tab „Hilfezentrum“ verfügbar ist.
19.2 Für jede Anfrage im Zusammenhang mit der Verfolgung seiner Buchung kann sich der Fahrgast oder dessen etwaiger Bevollmächtigter entweder über das Online-Formular auf dem Tab “Hilfezentrum”, dann im Abschnitt “Kontaktiere uns” das am Ende jedes Artikels auf dem Tab ,,Hilfezentrum” verfügbar ist, oder, wie auf dem Ticket angegeben, telefonisch an den BLABLACAR BUS -Kundendienst wenden.
20. Beschwerde
20.1 BLABLACAR BUS stellt den Fahrgästen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, das die Inanspruchnahme der in Artikel 21 genannten Mediation oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten nicht ausschließt, unabhängig von den durch BLABLACAR BUS infolge der Beschwerde vorgenommenen Maßnahmen.
20.2 Jede Beschwerde muss mittels dem in Artikel 21 genannten Online-Kontaktformular oder per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse versandt werden:
Comuto Pro/BlaBlaCar
Service Client/Customer Service
84 Avenue de la République,
75011 Paris
20.3 Beschwerden sind innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Nichterfüllung zu versenden und es ist der Fahrausweis im Original beizulegen. Andernfalls kann die Angelegenheit nicht von BLABLACAR BUS bearbeitet werden, was jedoch das Recht des Fahrgasts auf Inanspruchnahme des in Artikel 23 genannten Mediators oder der Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen, oder die Einleitung von rechtlichen Schritten bei den zuständigen Gerichten zur Geltendmachung der Beschwerde nicht einschränkt.
20.4 Um eine möglichst effiziente Bearbeitung seiner Beschwerde zu gewährleisten, wird der Fahrgast gebeten, seine Identität und die Gründe und Umstände seiner Beschwerde anzugeben.
20.5 BLABLACAR BUS verpflichtet sich, den Fahrgast innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab dem Zugang der Beschwerde zum Stand derselben (weitere Bearbeitung, Ablehnung oder noch in Prüfung) in Kenntnis zu setzen. In jedem Fall erhält der Fahrgast innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten ab Zugang der Beschwerde eine endgültige Antwort.
21. Mediation und Online-Beilegung von Streitsachen
21.1 Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, sich an den Mediator für Verbraucher zu wenden. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, die infolge einer zuvor beim Kundendienst von BLABLACAR BUS eingereichten Beschwerde nicht gelöst werden konnten, können Sie als Verbraucher kostenlos den Mediationsdienst der Médiation Tourisme Voyage (MTV) BP 80 303 75 823 Paris Cedex 17 anrufen. Um einen Mediator zu erreichen, nutzen Sie bitte folgenden Link: http://www.mtv.travel/index.php?page=saisine-du-mediateuranrufen.
www.mtv.travel
21.2 Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 werden die Fahrgäste über die Möglichkeit informiert, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte und unter der folgenden Adresse zugängliche Online-Plattform zur Beilegung von Streitsachen (ADR) zu nutzen:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR
21.3 Gemäß Art 25 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist zur Durchsetzung der Verordnung berufene Durchsetzungsstelle in Frankreich die :
DGCCRF
139 Rue de Bercy
75012 Paris
https://www.economie.gouv.fr/dgccrf
Für die anderen Mitgliedstaaten ist die Liste der berufenen Durchsetzungsstellen hier erhältlich:
21.4 Der Fahrgast wird daran erinnert, dass er sich über das auf der Website verfügbare Formular in elektronischer Form an BLABLACAR BUS wenden kann (klicken Sie auf den Button „Kontaktiere uns“ der am Ende jedes Artikels in dem Tab „Hilfezentrum“ zur Verfügung steht).
22. Versicherungen
22.1 Zusätzlich zu den Unterstützungsgarantien, die BLABLACAR BUS im Rahmen der vorliegenden AVB gewährt und zu den Pflichtversicherungen, die BLABLACAR BUS abgeschlossen hat, wird dem Fahrgast empfohlen, eine Zusatzversicherung und zwar insbesondere einen Begleitvertrag zur Abdeckung bestimmter Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Kosten für die Rückbeförderung an den Heimatort im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit abzuschließen
23. Geistiges Eigentum
23.1 Sämtliche Elemente und Inhalte auf der Website und der mobilen Anwendung oder in von BLABLACAR BUS übermittelten Dokumenten sind als geistiges Eigentum geschützt und Eigentum von BLABLACAR BUS oder deren Kooperationspartnern. Jede Form der Nutzung dieser Elemente, Inhalte oder Dokumente, die nicht von BLABLACAR BUS genehmigt wurde (Vervielfältigung, Darstellung, Extraktion, Weiterverwendung usw.), stellt insgesamt oder teilweise eine Nachahmung dar, und kann eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Urhebers nach sich ziehen.
23.2 Die Genehmigung zur Nutzung der Website und der mobilen Anwendung ist auf die persönliche Nutzung des Verwenders der Seite begrenzt. Ohne die vorherige, schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von BLABLACAR BUS ist der Verwender der Seite nicht berechtigt, die Website insgesamt oder teilweise herunterzuladen oder zu verändern.
23.3 Diese Genehmigung beinhaltet nicht die Nutzung, den Verkauf oder eine andere gewerbliche Nutzung der Website oder der mobilen Anwendung und der damit verbundenen Inhalte (aufgelistete Produkte, Beschreibungen, Preise, Herunterladen oder Kopieren von Informationen im Namen eines anderen Händlers, Verwendung von Daten, Software, Soundclips, Grafiken, Bilder, Texte, Fotos, Tools, Extraktion und Wiederverwendung von Datenbankinhalten).
23.4 Die Website und die mobile Anwendung oder Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, verkauft oder für gewerbliche Zwecke verwertet werden. Es ist verboten, Techniken anzuwenden, die es ermöglichen, eine Marke, ein Logo oder andere Informationen (insbesondere Bilder, Texte, Modelle), deren Eigentümer BLABLACAR BUS ist, ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BLABLACAR BUS zu kopieren.
24. Vertragsdokumente
24.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten:
- dem Fahrausweis;
- den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Sonderbedingungen;
- die Datenschutzerklärung.
24.2 Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen mehrerer Dokumente, geht jeweils das vorrangige Dokument vor (z. B.: der Fahrausweis geht den AVB vor; die AVB gehen der Datenschutzrichtlinie vor).
24.3 Keinerlei Vermerke des Fahrgastes oder seines etwaigen Bevollmächtigten, außer allenfalls die Unterschrift, haben Vertragskraft, es sei denn, BLABLACAR BUS erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
24.4 Alle oben genannten Vertragsdokumente stellen die gesamten zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verpflichtungen dar. Diese Vertragsunterlagen ersetzen und widerrufen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung.
25. Überschriften
25.1 Die in den AVB verwendeten Titel dienen nur der Übersichtlichkeit und tragen nicht dazu bei, die Bedeutung oder Struktur der Bestimmungen dieser AVB zu beschränken.
25.2 Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer Überschrift zu Beginn der Klauseln und einer der Klauseln werden die Überschriften für nicht vorhanden erklärt.
26. Gültigkeit
26.1 Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen der AVB gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gelten diese Bestimmungen als von den AVB abtrennbar. Die übrigen Bestimmungen der AVB gelten in diesem Fall als wirksam und bleiben in Kraft, es sei denn, eine der Vertragsparteien weist nach, dass die annullierte Bestimmung von wesentlicher und entscheidender Natur ist, ohne die sie den Vertrag nicht geschlossen hätte.
27. Duldung
29.1 Setzt eine der Vertragsparteien ihre Rechte aufgrund einer Verletzung der Vertragspflichten durch die andere Vertragspartei nicht durch, so kann dies nicht als Verzicht auf die Erfüllung der betreffenden Vertragspflicht ausgelegt werden, sofern keine Verjährung vorliegt.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand
28.1 Der Vertrag unterliegt französischem Recht (vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Wohnsitzlandes des Kunden und etwaiger Bestimmungen zur deliktischen Haftung).
28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Gerichtsbarkeit des Berufungsgerichts Paris. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus den vorliegenden AGB in Frankreich oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen..
II. Sonderbedingungen
29. Websites- und Anwendungs-Links
29.1 Links der Websites, auf die der Nutzer zugreifen kann, um einen Fahrausweis zu kaufen
30. Finanzielle Bedingungen und Dauer der Nebenleistungen
1. Auswahl von besonderen Sitzplätzen
Die Möglichkeit für den Fahrgast oder seinen etwaigen Bevollmächtigten einen, wie in Artikel 5.2 beschriebenen besonderen Sitzplatz auszuwählen wird ab zwei (2) Euro je Sitzplatz, zusätzlich zum Preis des Fahrausweises, berechnet.
2. Gutscheine
Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal vier (4) Monaten, die nicht überschritten werden darf.
3. Zusätzliches Gepäckstück
Die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks über die nach Artikel 14 zulässige Anzahl von Gepäckstücken hinaus wird mit drei Euro und neunundneunzig Cent (€3,99) berechnet.
4. Flex-Option
Die Option für den Passagier, der seine Bestellung auf der Website oder in der Anwendung aufgegeben hat, die Flex-Option zu abonnieren, die eine Stornierung oder Änderung ohne Verwaltungsgebühren gemäß Artikel 10.7 ermöglicht, wird mit mindestens 15 % des Reisepreises in Rechnung gestellt Neunundneunzig Euro-Cent (0,99 €), der genaue Betrag wird bei der Bestellung auf der Website und vor dem Abonnement mitgeteilt.
31. ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN NACH LAND
Die folgenden abweichenden Bestimmungen gelten für Reisen in den unten aufgeführten Ländern.
1. Italien
Die Bestimmungen des Artikels 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar und werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
11.1 Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden, um in unseren Bussen zu fahren.
11.2 Für Inlandsreisen können Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren alleine reisen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisevollmacht und eines Ausweises (Nationalausweis, Reisepass oder eines von einer öffentlichen Verwaltung ausgestellten Dokuments mit ähnlichem Ausweisbild) sind. Ab dem 16. Lebensjahr können Minderjährige alleine reisen.
11.3 Bei Auslandsreisen müssen Minderjährige unter 14 Jahren, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, die Formalitäten erfüllen, die für die Reise in ein anderes Land gelten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wenn sie von einer anderen erwachsenen natürlichen Person begleitet werden. Ein italienischer oder ausländischer Minderjähriger mit Wohnsitz in Italien muss im Besitz einer Begleiterklärung für einen Minderjährigen sein (verfügbar unter https://www.poliziadistato.it/statics/31/modulo_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf_dichiarazione_accompagnamento.pdf), die von einem seiner Eltern unterzeichnet und von den zuständigen Behörden (z.B. der Questura in Italien) abgestempelt ist, zusammen mit einer lesbaren Fotokopie eines offiziellen Dokuments, das die Identität des Unterzeichners nachweist und den Namen der erwachsenen natürlichen Person angibt, der der Minderjährige anvertraut ist. Die oben genannte Erklärung gilt nur für eine Hin- und Rückfahrt und für einen Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten.
11.4 Für internationale Reisen müssen Minderjährige im Alter von 14 bis 16 Jahren zusätzlich zu den in Artikel 11.1 genannten Bedingungen im Besitz einer ordnungsgemäß ausgefüllten und von ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erziehungsberechtigten unterzeichneten Reisegenehmigung und eines Ausweises (Personalausweis, Reisepass oder ein von einer öffentlichen Verwaltung ausgestelltes Dokument mit ähnlichem Ausweis) sein.
2. Deutschland
Art. 12 wird wie folgt ergänzt:
„Mitnahme von Rollstuhl bzw. Gehhilfen
12.21 Fahrgäste mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf die unentgeltliche Mitnahme ihres Rollstuhls, soweit diese faltbar und ohne elektrischen Antrieb sind.
12.22 Alle Rollstühle, die im Fahrgastraum benötigt werden, müssen unabhängig vom Herstellungsdatum über Befestigungspunkte für die Sicherung, die sogenannten Kraftknoten, nach DIN 75078-2 verfügen und eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben.
12.23 Um die Beförderungsmöglichkeit zu prüfen, wird der Fahrgast gebeten die genaue Bauart des Rollstuhls oder anderer Gehhilfen vor der Buchung und bis spätestens 7 Tage (bei Beförderung im Fahrgastraum) bzw. 36 Stunden (bei Beförderung im Gepäckraum) vor Fahrtantritt telefonisch dem Kundenservice mitzuteilen.
12.24 Der Fahrgast versichert die Befolgung der oben genannten Normen und, dass der Rollstuhl funktionstüchtig und technisch so beschaffen ist, dass er auf der Fahrt sicher verwendet werden kann.“
Art. 23.1 ist nicht anwendbar.
Die Bestimmungen des Artikels 30, 1, b) der Finanziellen Bedingungen und der Dauer der Nebenleistungen werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
„Der Gutschein hat ab seiner Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von maximal drei (3) Jahren, die nicht überschritten werden darf.“
Es gilt zusätzlich und in Ergänzung zu diesen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen für eine Teilstrecke in Deutschland die „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 27.02.1970 (BGBl I, S. 230) in der jeweils gültigen Fassung.
3. Polen
Art. 28 dieser Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen sind nicht anwendbar und werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
28.1 Diese Vertrag unterliegt polnischem Recht.
28.2 Jede Streitsache im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der allgemeinen polnischen Gerichte. Sie können daher im alleinigen Ermessen Klage erheben, um Ihre Rechte aus dem vorliegenden Vertrag in Polen oder in dem Land der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den Regeln des für die Verbraucherbeziehungen geltenden Rechts durchzusetzen.